Presseaussendung zur 22. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums
13. Dezember 2019Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat in seiner 22. Sitzung am 13. Dezember 2019 eine Evaluierung der Erreichung der makroprudenziellen Zwischenziele sowie der Effektivität von Maßnahmen gemäß der makroprudenziellen Strategie durchgeführt. Darüber hinaus hat das Gremium seine Empfehlung für einen Antizyklischen Kapitalpuffer (AZKP) in Höhe von 0 % für das zweite Quartal 2020 beibehalten.
Evaluierung der Erreichung der makroprudenziellen Zwischenziele
Im Rahmen seiner Evaluierung der Erreichung der makroprudenziellen Zwischenziele sowie der Effektivität von Maßnahmen kam das Gremium zu dem Schluss, dass geeignete Maßnahmen gesetzt wurden. Hinsichtlich des Zwischenziels der Eindämmung exzessiven Kreditwachstums zeigt sich im Gesamtaggregat weiterhin kein übermäßiges Wachstum. Dies spiegelt sich auch in der Höhe des AZKP wider. Bei privaten Immobilienkrediten ist jedoch bis dato eine heterogene Umsetzung und Effektivität der Kommunikation des Gremiums zu einer nachhaltigen Immobilienkreditvergabe feststellbar. Es gibt zudem Indikationen, dass die systemischen Risiken in diesem Segment steigen. Das FMSG weist daher darauf hin, dass es eine homogene Umsetzung seiner Guidance als wesentlich für die Finanzmarktstabilität in Österreich erachtet. Die strukturellen Kapitalpuffer – der Systemrisikopuffer und der Puffer für systemrelevante Institute (O-SII Puffer) – begrenzen in angemessener Weise direkte und indirekten Risikokonzentrationen und die systemischen Auswirkungen von Fehlanreizen – zwei Zwischenziele der makroprudenziellen Aufsicht in Österreich. Für das kommende Jahr ist die Re-evaluierung des Systemrisikopuffers zusammen mit dem O-SII Puffer vorgesehen, die die neuen Regelungen zu den makroprudenziellen Kapitalpuffern gemäß der EU-Eigenkapitalrichtlinie (CRD V) unter Vermeidung von Klippeneffekten berücksichtigen wird. Aufgrund der sich ändernden Rahmenbedingungen wird auch die makroprudenzielle Strategie im Jahr 2020 entsprechend adaptiert werden.
FMSG empfiehlt einen Antizyklischen Kapitalpuffer von 0 %
Das Kreditwachstum in Österreich an inländische Kreditnehmer ist seit Beginn des Jahres 2018 leicht gestiegen, aber weiterhin nicht als exzessiv einzustufen. Daher hat sich das FMSG dazu entschlossen, die Empfehlung eines AZKP in Höhe von 0 % der risikogewichteten Aktiva – gültig ab dem 1. April 2020 – an die FMA beizubehalten (Empfehlung FMSG/5/2019).
Informationen zum FMSG
Das FMSG hat im Jahr 2014 seine Tätigkeit aufgenommen. Seine Aufgabe ist die Stärkung der Finanzmarktstabilität. Mitglieder sind Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen, des Fiskalrats, der Finanzmarktaufsicht und der Oesterreichischen Nationalbank. Das FMSG kann insbesondere Empfehlungen an die Finanzmarktaufsicht und Risikohinweise abgeben.