Presseaussendung zur 17. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums

21. September 2018

Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat in seiner 17. Sitzung am 21. September 2018 seine Vorstellungen zur nachhaltigen Kreditvergabe spezifiziert. Zudem hat es beschlossen, die Empfehlung zum Antizyklischen Kapitalpuffer (AZKP) unverändert zu belassen.

FMSG konkretisiert seine Vorstellungen zur nachhaltigen Kreditvergabe

Derzeit sind die systemischen Risiken aus der Finanzierung von privaten Wohnimmobilien vor allem aufgrund der hohen Risikotragfähigkeit der Kreditgeber und der vergleichsweise geringen Haushaltsverschuldung begrenzt. Um dies auch für die Zukunft zu gewährleisten, sind nachhaltige Kreditvergabestandards wesentlich. Allerdings ist in jüngerer Vergangenheit bei einzelnen Banken eine Tendenz zu einer Aufweichung dieser Vergabestandards erkennbar.

Das FMSG hat sich daher – wie auch bereits in der Presseaussendung zur 9. Sitzung angekündigt – dazu entschlossen, näher zu spezifizieren, was es unter einer nachhaltigen Immobilienkreditvergabe versteht. Als nachhaltig erachtet das FMSG ein angemessenes Mindestmaß an Eigenmitteln der Kreditnehmer, wobei Eigenmittelanteile unterhalb eines Richtwertes von 20% als kritisch angesehen werden. Kreditlaufzeiten sollten nicht unverhältnismäßig lang ausfallen – Laufzeiten länger als 35 Jahre die Ausnahme bleiben – und die Einkommensentwicklung der Kreditnehmer über den Lebenszyklus berücksichtigen. Um eine adäquate Begrenzung des Schuldendienstes (als Richtwert nicht mehr als 30 % bis 40 % im Verhältnis zum Nettoeinkommen) zu gewährleisten, erwartet sich das FMSG eine konservative Berechnung der Haushaltseinnahmen und -ausgaben im Zuge der Kreditvergabe. Dabei sollten lediglich Einkommen, die verifiziert, regelmäßig und nachhaltig sind, berücksichtigt werden.

Einzelne Indikatoren für sich betrachtet spiegeln das tatsächliche Kreditrisiko einer Immobilienfinanzierung nicht vollständig wider, weshalb die oben genannten Indikatoren und zusätzliche zur Verfügung stehende Informationen gesamthaft zu beurteilen sind.

Das FMSG wird gemeinsam mit FMA und OeNB die Entwicklungen am Wohnimmobilienmarkt weiterhin beobachten. Sollten systemische Risiken aus der Immobilienkreditvergabe entstehen, kann das FMSG der FMA Maßnahmen nach § 22b BWG empfehlen.

FMSG verändert Empfehlung zum Antizyklischen Kapitalpuffer nicht

Das FMSG empfiehlt der FMA, den AZKP in Höhe von 0 % der risikogewichteten Aktiva ab dem 1. Jänner 2019 beizubehalten – die Entwicklung der Kredite an inländische Kreditnehmer zeigt kein exzessives Kreditwachstum an (Empfehlung FMSG/5/2018).

Informationen zum FMSG

Das FMSG hat im Jahr 2014 seine Tätigkeit aufgenommen. Seine Aufgabe ist die Stärkung der Finanzmarktstabilität. Mitglieder sind Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen, des Fiskalrats, der Finanzmarktaufsicht und der Oesterreichischen Nationalbank. Das FMSG kann insbesondere Empfehlungen an die Finanzmarktaufsicht und Risikohinweise abgeben.