Presseaussendung zur 16. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums

4. Juli 2018

Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat in seiner 16. Sitzung am 4. Juli 2018 drei Empfehlungen zu makroprudenziellen Kapitalpuffern an die Finanzmarktaufsicht (FMA) beschlossen und dabei festgestellt, dass die Arbeit der makroprudenziellen Aufsicht einen wesentlichen Beitrag zur Reduktion der systemischen Risiken in den letzten Jahren geleistet hat, was sich im Juni dieses Jahres auch in einem verbesserten Rating des österreichischen Bankensystems durch die Ratingagentur Standard & Poors (S&P) niederschlug. Als Resultat profitieren die österreichischen Banken und damit die österreichische Wirtschaft von niedrigeren Risikoaufschlägen in den Finanzierungen. S&P reiht das österreichischen Bankensystem nun unter den stabilsten weltweit. Das Gremium hat sich zudem wieder mit der Frage der nachhaltigen Vergabestandards von Immobilienkrediten beschäftigt.

FMSG finalisiert Evaluierung des Systemrisikopuffers

Das Gremium hat die im vergangenen Jahr begonnene Evaluierung seiner Empfehlung zum Systemrisikopuffer aus dem Jahr 2015 in der 16. Sitzung abgeschlossen. Die systemischen Risiken wurden durch die Verbesserung der Kapitalisierung des österreichischen Bankensystems sowie die Reduktion des Auslandsengagements und der Größe des Bankensektors in Relation zur österreichischen Wirtschaftsleistung reduziert, ohne dabei die Kreditvergabe an die Realwirtschaft in Österreich einzuschränken. Trotz dieser Entwicklungen hat das Gremium weiterhin erhöhte strukturelle Systemrisiken festgestellt. Die Risikofaktoren aus einem hohen Auslandsengagement gegenüber aufstrebenden Volkswirtschaften in Europa, der schwachen strukturellen Profitabilität, Ansteckungseffekten und den spezifischen Eigentümerstrukturen bestehen nach wie vor und machen weiterhin einen Systemrisikopuffer notwendig. Details und die bankspezifischen Festlegungen finden sich in der Empfehlung FMSG/2/2018.

FMSG empfiehlt eine erweiterte Liste der systemrelevanten Banken

Das FMSG hat die systemische Relevanz einzelner Banken neu evaluiert und festgestellt, dass die Liste der systemrelevanten Institute (OSII) zu erweitern ist. Das Gremium empfiehlt, den OSII-Puffer nunmehr für sieben – anstatt wie bisher für sechs – Institute zu vergeben. Zudem hat das Gremium festgestellt, dass Banken auch auf unkonsolidierter Ebene systemrelevant sein können. Details und die bankspezifischen Festlegungen finden sich in der Empfehlung FMSG/3/2018.

FMSG belässt Empfehlung zu Antizyklischem Kapitalpuffer bei 0 %

Das FMSG empfiehlt der FMA, den AZKP in Höhe von 0 % der risikogewichteten Aktiva ab dem 1. Oktober 2018 beizubehalten – die Entwicklung der Kredite an inländische Kreditnehmer zeigt kein exzessives Kreditwachstum an (Empfehlung FMSG/4/2018).

FMSG beschäftigt sich weiter mit der nachhaltigen Immobilienkreditvergabe

In der Presseaussendung zu seiner 9. Sitzung hatte das Gremium bereits seine Ansicht festgehalten, dass nachhaltige Kreditvergabestandards in der Immobilienfinanzierung wesentlich für die Vermeidung des Aufbaus von systemischen Risiken im Immobiliensegment sind. Die internationalen Erfahrungen zeigen, dass das Platzen von kreditfinanzierten Immobilienpreisblasen für eine Volkswirtschaft sehr kostspielig sein kann.

Anders als viele andere Länder ist Österreich in den letzten Jahrzehnten von einer fremdfinanzierten Immobilienblase und deren Platzen verschont geblieben. Ein Strukturwandel angesichts des niedrigen Zinsumfeldes und der Erwartung weiter steigender Immobilienpreise seitens der Kreditnehmer, der mit einer Lockerung der Kreditvergabestandards einhergehen könnte, kann jedoch für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden.

Das FMSG wird gemeinsam mit FMA und OeNB die Entwicklung weiter beobachten und in der nächsten Sitzung dieses Thema schwerpunktmäßig behandeln. Sollten sich systemische Risiken aus der Immobilienkreditvergabe aufbauen, wird das FMSG der FMA Maßnahmen nach § 22b BWG, welche seit dem 1.7.2018 zur Verfügung stehen, empfehlen.

Informationen zum FMSG

Das FMSG hat im Jahr 2014 seine Tätigkeit aufgenommen. Seine Aufgabe ist die Stärkung der Finanzmarktstabilität. Mitglieder sind Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen, des Fiskalrats, der Finanzmarktaufsicht und der Oesterreichischen Nationalbank. Das FMSG kann insbesondere Empfehlungen an die Finanzmarktaufsicht und Risikohinweise abgeben.