Empfehlung für den Einsatz des Systemrelevante Institute-Puffers (FMSG/3/2018)
16. Sitzung, 4. Juli 2018Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat in seiner 16. Sitzung am 4. Juli 2018 den Systemrelevante Institute-Puffer (OSII-Puffer) evaluiert.
Systemrelevante Institute können ein Risiko für das gesamte Finanzsystem eines Landes darstellen. Die systemische Relevanz und Antizipation von möglichen staatlichen Hilfsmaßnahmen im Krisenfall führen zu Moral Hazard. Der Puffer für systemrelevante Institute reduziert die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls und kompensiert damit (teilweise) die höheren sozialen Kosten, welche von einer Fehlfunktion oder einem Scheitern eines Kreditinstituts ausgehen (§ 23c BWG). Ein weiterer Beitrag zur Adressierung dieser Risiken kommt aus dem Bankensanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG)1, da ein Marktaustritt von Banken zu geringeren sozialen Kosten ermöglicht wird.
Die EBA-Leitlinie (EBA/GL/2014/10) sieht zwei Schritte zur Identifikation vor. In einem ersten Schritt werden Institute anhand von Indikatoren identifiziert, die (i) Größe, (ii) Relevanz für die Wirtschaft der Union oder des betreffenden Mitgliedstaats, (iii) Bedeutung der grenzüberschreitenden Tätigkeiten und (iv) Verflechtungen des Instituts oder der Gruppe mit dem Finanzsystem abbilden (siehe auch Art. 131 CRD, Richtlinie 2013/36/EU). In einem zweiten Schritt („supervisory judgement“) ist vorgesehen, dass nationale Aufsichten ihre Expertise über den konkreten Bankensektor nützen, um sicherzustellen, dass alle systemrelevanten Banken als OSIIs erkannt werden, auch wenn dies aufgrund der Mechanik des ersten Schritts nicht der Fall wäre. Hier zeigt sich, dass insbesondere Banken, die ein hohes Maß an gesicherten Einlagen aufweisen und daher im Einlagensicherungsfall eine Be- oder Überlastung des Einlagensicherungssystems darstellen würden, eine hohe systemische Relevanz haben. Zudem können Banken nicht nur auf konsolidierter Ebene, sondern auch auf Soloebene systemisch relevant sein. Diese Erweiterungen gegenüber den letzten Jahren führen zur zusätzlichen Identifikation des Volksbanken Verbundes und der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen (beide aufgrund des hohen Maßes an gesicherten Einlagen) und der bisherigen OSII-Banken auch auf Soloebene als Systemrelevante Institute.
Damit ergeben sich für Österreich folgende identifizierten OSIIs und Pufferhöhen:
Score 2018 | 1.1.2019 | 1.1.2020 | ||
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Pufferhöhe in % der risikogewichteten Aktiva | ||||
wie bisher – konsolidiert | ||||
Erste Group Bank | 2.412 | 2,0 | 2,0 | |
Raiffeisen Bank International | 1.740 | 2,0 | 2,0 | |
UniCredit Bank Austria* | 1.181 | 1,0 | 1,0 | |
Raiffeisenlandesbank Oberösterreich | 467 | 1,0 | 1,0 | |
BAWAG P.S.K. | 579 | 1,0 | 1,0 | |
Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien | 310 | 1,0 | 1,0 | |
neu – konsolidiert | ||||
Volksbanken Verbund | 206 | 0,5 | 1,0 | |
neu – unkonsolidiert | ||||
Erste Group Bank | 1.348 | 2,0 | 2,0 | |
Raiffeisen Bank International | 1.018 | 2,0 | 2,0 | |
UniCredit Bank Austria* | 1.181 | 1,0 | 1,0 | |
Raiffeisenlandesbank Oberösterreich | 426 | 1,0 | 1,0 | |
BAWAG P.S.K. | 473 | 1,0 | 1,0 | |
Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien | 299 | 1,0 | 1,0 | |
Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen | 188 | 0,5 | 1,0 | |
* Aufgrund der Systemrelevanz der UCBA ergibt sich ein OSII-Puffer in Höhe von 2 %, der derzeit wegen des von der italienischen Aufsichtsbehörde für die UniCredit vorgeschriebenen Kapitalpuffers für Systemrelevante Institute auf 1 % beschränkt ist. |
Das FMSG empfiehlt der Finanzmarktaufsicht (FMA) gemäß § 23c Abs 1 Bankwesengesetz die Festlegung des Systemrelevante Institute-Puffers in diesen Höhen. Die Pufferhöhen für die bereits im Vorjahr identifizierten Institute sind dabei unverändert. Von Systemrisikopuffer und Systemrelevante Institute-Puffer kommt der jeweils höhere zur Anwendung.
1 Das BaSAG setzt die EU-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Banken (Bank Recovery and Resolution Directive, BRRD) in Österreich um.