Internationales

Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (ESRB)

Der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) kann Warnungen und Empfehlungen u.a. an Mitgliedstaaten der Europäischen Union und nationale Aufsichtsbehörden richten, soweit er signifikante Risiken für die Entwicklungen innerhalb des europäischen Finanzsystems feststellt. Sofern der ESRB Warnungen oder Empfehlungen an die Republik Österreich oder die FMA richtet, ist es auch die Aufgabe des FMSG, über den Umgang mit diesen Warnungen und Empfehlungen zu beraten.


Zudem hat der ESRB eine Informationsseite eingerichtet, die makroprudenzielle Maßnahmen, die dem ESRB notifiziert wurden, sowie alle relevanten Stellungnahmen und Empfehlungen auflistet.


Zur Operationalisierung der makroprudenziellen Aufsicht hat der ESRB weiterführende Unterlagen erstellt.


EZB Bankenaufsicht

Die Europäische Zentralbank (EZB) kann im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) erforderlichenfalls anstelle der nationalen Behörden der teilnehmenden Mitgliedstaaten strengere als die von diesen festgelegten Anforderungen für Kapitalpuffer festlegen.

 

Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat von den zuständigen Behörden konsultierte Anpassungen der Risikogewichte und angewandte Kriterien für immobilienbesicherte Risikopositionen gemäß Artikel 124 Abs 2 CRR sowie angezeigte Änderungen der LGD-Mindestwerte gemäß Artikel 164 Abs 5 CRR zu veröffentlichen.

 

Internationaler Währungsfonds (IWF)

Der Internationale Währungsfonds veröffentlicht regelmäßig weiterführende Dokumente zur makroprudenziellen Aufsicht. Zudem ist die makroprudenzielle Aufsicht Teil der Länderprüfungen im Rahmen der Artikel 4 Konsultationen und des Financial Sector Assessment Programs (FSAP).