Das FMSG empfiehlt der FMA, Maßnahmen zur Begrenzung systemischer Risiken aus der Immobilienfinanzierung nach § 23h Bankwesengesetz (BWG) für das Segment der privaten Wohnimmobilienfinanzierungen einzusetzen. Das Gremium hat auch andere immobilienbezogene Maßnahmen evaluiert und festgestellt, dass Maßnahmen nach § 23h BWG angesichts der oben beschriebenen systemischen Risiken das adäquate und effektive Mittel sind, um den weiteren Aufbau der systemischen Risiken aus der privaten Wohnimmobilienfinanzierung zu reduzieren. Auch der ESRB, die OECD und der IMF empfehlen den Einsatz dieser Maßnahmen in Österreich.