Aktuelles

Empfehlung für den Einsatz des Antizyklischen Kapitalpuffers (FMSG/3/2024)

Das Finanzmarktstabilitäts-gremium (FMSG) empfiehlt der Finanzmarktaufsicht (FMA) gemäß § 23a Abs 1 Bankwesengesetz die Beibehaltung eines Antizyklischen Kapitalpuffers (AZKP) in Höhe von 0% der risikogewichteten Aktiva.

Presseaussendung

Presseaussendung zur 41. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums

Die 41. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) fand am 10. Juni 2024 statt. Schwerpunktthemen waren die Diskussion der strukturellen Systemrisiken als Grundlage für die strukturellen Kapitalpuffer, der Antizyklische Kapitalpuffer und Gewerbeimmobilienfinanzierungen.

Aktuelles

Jahresbericht 2023

Das FMSG hat seinen jährlichen Bericht gemäß § 13 Abs. 10 FMABG dem Finanzausschuss des Nationalrats und dem Bundesminister für Finanzen übermittelt.