Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) empfiehlt der Finanzmarktaufsicht (FMA) gemäß § 23a Abs 1 Bankwesengesetz die Beibehaltung eines Antizyklischen Kapitalpuffers (AZKP) in Höhe von 0 % der risikogewichteten Aktiva. Niedrigere Wachstumsraten bei Wohnimmobilienkrediten, insbesondere der Rückgang der Neukreditvergabe, reduzieren, sollte sich dies als dauerhaft erweisen, die zyklischen Systemrisiken. Ungeachtet dessen empfiehlt das Gremium den Banken nachdrücklich, zur Erhöhung ihrer Resilienz Dividenden im Jahr 2023 nur sehr maßvoll und bedachtsam auszuschütten.