Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) empfiehlt der Finanzmarktaufsicht (FMA) gemäß § 23a Abs 1 Bankwesengesetz die Beibehaltung eines Antizyklischen Kapitalpuffers (AZKP) in Höhe von 0 % der risikogewichteten Aktiva. Vor dem Hintergrund weiterhin bestehender Unsicherheiten erneuert das Gremium seine Empfehlung an die österreichischen Banken, Dividendenauszahlungen und Aktienrückkäufe im Jahr 2023 maßvoll und bedachtsam einzusetzen und ausreichend Risikovorsorgen aufzubauen, um die Resilienz zu gewährleisten.