Empfehlung für den Einsatz des Antizyklischen Kapitalpuffers (FMSG/2/2025)

45. Sitzung, 4. Juni 2025

Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) empfiehlt der Finanzmarktaufsicht (FMA) gemäß § 23a Abs 1 Bankwesengesetz die Beibehaltung eines Antizyklischen Kapitalpuffers (AZKP) in Höhe von 0 % der risikogewichteten Aktiva.

Im vierten Quartal 2024 betrug das Wachstum des nominellen BIP auf Jahressicht 1,8 %, real ergab sich ein negatives Wachstum von −1,2 %. Der Indikator zur Kredit-BIP-Lücke für das vierte Quartal 2024 stagniert bei –13,7 Prozentpunkte, womit dieser weiterhin deutlich unter der kritischen Schwelle von 2 Prozentpunkten liegt.

Zur Beurteilung werden analytisch neben der Kredit-BIP-Lücke weitere Indikatoren herangezogen, da trotz fehlender Kredit-BIP-Lücke Risiken aus dem Kreditzyklus bestehen können.

Im vierten Quartal 2024 befinden sich die durchschnittlichen Risikogewichte von Unternehmenskrediten, die einen hohen Anteil an Gewerbeimmobilienkrediten beinhalten, weiterhin auf niedrigem Niveau. Eine leichte Verbesserung ist mittlerweile aufgrund der erhöhten Ausfälle feststellbar. Die Anzahl der Insolvenzen ist jedoch deutlich über dem Niveau der vorhergehenden sechs Jahre. Die hohe Anzahl von Insolvenzen hat zunehmend negative Auswirkungen auf die Kreditqualität. Darüber hinaus liegt die Verschuldungsquote der Unternehmen ebenfalls nahe historischer Höchststände. Banken versuchen durch Erhöhung der Risikogewichte gegenzusteuern, womit deren Leverage Ratio steigt. Der Fundamentalpreisindikator für Wohnimmobilien und der Preis-Miet-Index sind weiterhin rückläufig und befinden sich mittlerweile nicht mehr im kritischen Bereich.

Eine weitere Risikovorsorge ist vor dem Hintergrund hoher Insolvenzen, trüben wirtschaftlichen Erwartungen und geopolitischer Unsicherheiten angebracht. Zu diesem Zweck sind sowohl vorausschauende Risikovorsorgen als auch eine im europäischen Vergleich angemessene Kapitalisierung notwendig. Damit kann einer potenziellen Materialisation zyklischer Risiken entgegnet werden.

Zur besseren Analyse zyklischer Risiken, die der AZKP-Empfehlung zugrunde liegt, wurde im Rahmen der 45. Sitzung des FMSG im Jahr 2025 eine neue Berechnungslogik in Kraft gesetzt. Die neue Berechnungslogik deckt die Bereiche Banken, Haushalte und Unternehmen, Makroökonomie, Finanzmärkte und Kredit-BIP-Lücke hinsichtlich der Entwicklung zyklischer Risiken ab. Die neuen Indikatoren entsprechen internationalen Standards, sind aus der vorherrschenden Literatur abgeleitet und wurden auf ihre Relevanz spezifisch für Österreich getestet. Informationen zur Berechnungslogik sind auf der Website der OeNB zum AZKP zu finden.