Empfehlung für den Einsatz des Antizyklischen Kapitalpuffers (FMSG/3/2025)

46. Sitzung, 1. Oktober 2025

Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) empfiehlt der Finanzmarktaufsicht (FMA) gemäß § 23a Abs 1 Bankwesengesetz die Beibehaltung eines Antizyklischen Kapitalpuffers (AZKP) in Höhe von 0 % der risikogewichteten Aktiva.

Zum Stichtag 30. Juni 2025 weisen auf Basis der neuen Methodik zwei Indikatoren aus der Dimension Banken auf zyklische Risiken hin, der Kapitalüberschuss und die Qualität des Liquiditätspuffers. Beide Indikationen resultieren teilweise aus der expansiven Geldpolitik.

Ein hoher CET1-Überschuss weist auf hohes verfügbares freies Kapital hin, das sich aus einer zyklusbedingten Risikounterschätzung in einer Boom-Phase ergeben kann (Abad and Suarez (2017)).

Die Qualität des Liquiditätspuffers weist auf einen auf hohen Anteil hochliquider Assets hin und damit (zu) viel Liquidität am Markt. Hohe Liquidität am Markt kann sich als Frühindikator zyklischer Risiken (Alessi and Detken (2018)) erweisen. Überschießende Liquidität kann zur Erosion der Risikoaufschläge und zum „Search-for-Yield“ führen.

Beide Gap-Indikatoren befinden sich zum Stichtag 30.6.2025 unterhalb des Grenzwerts. Bei Neukrediten zeigte sich eine dynamische Entwicklung hin zum Grenzwert, die seit dem letzten Quartal eingebremst wurde. Ursache dafür könnte der sprunghafte Anstieg der neu vergebenen Immobilienkredite sein.

Des Weiteren ist eine Verschlechterung der Kreditqualität zu beobachten, was an der fallenden Texas Ratio und in der Dimension Wirtschaft durch den Anstieg der Insolvenzen sichtbar wird. Ein zyklisches Risiko ist derzeit aus diesem Indikator jedoch nicht ableitbar.

Vor dem Hintergrund weiterhin hoher Insolvenzquoten, trüber wirtschaftlicher Erwartungen und geopolitischer Unsicherheiten sind weitere Risikovorsorgen durch die Kreditinstitute angebracht. Damit kann einer potenziellen Materialisation zyklischer Risiken entgegnet werden.