Empfehlung für den Einsatz des sektoralen Systemrisikopuffers (FMSG/6/2025)
47. Sitzung, 12. Dezember 2025Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) empfiehlt der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), den Systemrisikopuffer gemäß § 23e Bankwesengesetz (BWG) für den gesamten Bankensektor für die Teilrisikoposition bestimmter Gewerbeimmobilienkredite gemäß Z 2 der Anlage zu § 23e (sektoraler Systemrisikopuffer) auf 3,5% dieser Risikopositionen auf konsolidierter und unkonsolidierter Ebene zu erhöhen. Gewerbeimmobilienkredite im Sinne dieser Empfehlung sind inländische Risikopositionen gegenüber den ÖNACE 2025-Sektoren „F 41 Hochbau“, „F 43 Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe“ und „M 68 Grundstücks- und Wohnungswesen“. Das Gremium empfiehlt eine schrittweise Anhebung dieser Pufferrate in zwei Stufen mit einem ersten Schritt auf 2% am 1. Juli 2026 sowie auf 3,5% ein Jahr danach. Finanzierungen Gemeinnütziger Bauvereinigungen bleiben ausgenommen, da von ihnen weiterhin kein systemisches Risiko ausgeht.
Analysen der OeNB zeigen, dass die Systemrisiken aus Gewerbeimmobilienfinanzierungen aufgrund der weiteren Verschlechterung des makroökonomischen Umfelds seit der ersten Festlegung des sektoralen Systemrisikopuffers im Jahr 2024 weiter angestiegen sind. Systemrisiken sind zusätzliche Verluste, die bei einer ungünstigen Entwicklung der allgemeinen Wirtschaftsleistung in Verbindung mit einem Einbruch der Immobilienpreise für die Banken entstehen können. Diese Verluste gehen über die erwarteten Verluste, die durch Wertberichtigungen abgedeckt werden, und die unerwarteten Verluste, für die regulatorische Eigenkapitalerfordernisse („Säule 1“) und mikroprudenzielle Kapitalaufschläge im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses („Säule 2“) vorgehalten werden, hinaus. Ebenso wenig sind die identifizierten Risiken von anderen makroprudenziellen Kapitalpuffern abgedeckt. Das Gremium erachtet somit eine makroprudenzielle Maßnahme als weiterhin notwendig.
Der sektorale Systemrisikopuffer wurde als das geeignete Instrument zur Adressierung der in einem ungünstigen wirtschaftlichen Szenario entstehenden zusätzlichen Verluste bestätigt. Er erlaubt eine mit der Systemrisikoanalyse konsistente Abdeckung der relevanten Risikopositionen und damit eine Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Banken in diesem Bereich. Das Gremium erachtet eine Höhe von 3,5% als effektiv zur Abdeckung dieser zusätzlichen Verluste, nachdem bestehende Wertberichtigungen und regulatorische Kapitalanforderungen in der Kalibrierung berücksichtigt wurden.
Die Auswirkungen des Puffers auf die Kreditkosten, die Kreditvergabe und die Realwirtschaft werden von der OeNB als gering eingeschätzt: Nahezu alle Banken verfügen auch nach Erhöhung des sektoralen Systemrisikopuffers über ausreichend freies Kapital. Die nach wie vor hohen Gewinne stellen eine mögliche Quelle für die Bildung zusätzlichen Kapitals dar. Die Nachfrage nach Gewerbeimmobilienkrediten kann gegebenenfalls innerhalb des Bankensektors substituiert werden. Die Erfahrungen sowohl in Österreich als auch international bestätigen, dass auch höhere Puffer die Kreditvergabe nicht wesentlich eingeschränkt haben. Das Gremium erachtet daher einen sektoralen Systemrisikopuffer von 3,5% als angemessen.