Empfehlung für die Anpassung des Systemrisikopuffers (FMSG/2/2018)

16. Sitzung, 4. Juli 2018

Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat sich bereits in seiner 12. und 13. Sitzung in einem Zwischenbericht mit der Evaluierung des Systemrisikopuffers auseinandergesetzt und der FMA empfohlen, zwei zusätzliche Institute auf konsolidierter Ebene mit einem Systemrisikopuffer (SyRP) zu belegen und den SyRP auch auf unkonsolidierter Ebene für insgesamt 7 Institute zu vergeben. Der nun vorliegende Endbericht der Evaluierung (auf Basis der Jahresenddaten 2017) ergibt, dass die Belegung des SyRP (mit 1.1.2016) effektiv war. Die angestrebte Mitigierung und – wo möglich – Reduktion der langfristigen strukturellen Systemrisiken konnte durch (i) die Verbesserungen der Kapitalisierung des österreichischen Bankensystems (die ohne Einschränkung der Kreditvergabe in Österreich vollzogen wurde), und die Reduktion (ii) von Auslandsengagements mit relativ hoher Risikobehaftung sowie (iii) der Größe des Bankensektors (relativ zum BIP) erreicht werden. Die Reduktion der systemischen Risiken, welche auch durch die Einführung des SyRPs erreicht werden konnte, spiegelt sich u.a. im Rating-Upgrade des österreichischen Bankensystems durch die Ratingagentur Standard & Poors (S&P) am 30. Mai 2018 wider. Laut S&P zählt das österreichische Bankensystem damit nun zu den weltweit stabilsten Bankensystemen.

Trotz der risikomindernden Faktoren hat das FMSG weiterhin ein erhöhtes strukturelles Systemrisiko für den österreichischen Bankensektor festgestellt. Vor allem das nach wie vor hohe Auslandsengagement gegenüber aufstrebenden Volkswirtschaften in Europa, die schwache strukturelle Profitabilität und die spezifischen Eigentümerstrukturen, die in einer Krise teilweise nur eingeschränkt in der Lage wären, Banken zu rekapitalisieren, bleiben Risikofaktoren für das Bankensystem. Zudem ergeben sich weiterhin Risiken vom System auf die Banken, vor allem über die Mechanismen der Risikoteilung im Finanzsystem und über Reputationseffekte (Spread-Risiko). Der Systemrisikopuffer ist notwendig, um diesen langfristigen, nicht zyklischen systemischen Risiken im österreichischen Bankensystem zu begegnen.

Da sich diese Systemrisiken sowohl auf konsolidierter als auch auf unkonsolidierter Ebene manifestieren und die Kapitalallokation insbesondere innerhalb einer grenzüberschreitenden Bankengruppe in einer Krise nicht flexibel ist, wird empfohlen, den Systemrisikopuffer auch weiterhin auf unkonsolidierter Ebene zu vergeben.

Insgesamt werden im Vergleich zum Zwischenbericht im 13. FMSG keine neuen Institute erfasst. Die Verschiebung der ausländischen Töchterbanken von der UniCredit Bank Austria zu ihrer Mutter führt zu einer Reduktion des Systemrisikos aus dem Auslandsengagement gegenüber aufstrebenden Volkswirtschaften. Um das Risiko, das von einer Fehlfunktion oder einem Scheitern eines für den österreichischen Finanzmarkt wesentlichen Kreditinstituts ausgeht, adäquat mit Kapitalpuffern zu unterlegen, empfiehlt das FMSG, hier den SyRP in Höhe von 2% zu belassen.

Mit Beginn 2019 werden die Einschleifregelungen, die das FMSG für die direkt vom Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) beaufsichtigten Institute empfohlen hat, auslaufen. Ausnahme ist der Volksbanken Verbund, für den erst ab 1.1.2018 erstmals eine SyRP zur Anwendung kam. Für diesen empfiehlt das Gremium eine Anwendung in voller Höhe ab dem 1.1.2020.

Damit ergeben sich auf konsolidierter Ebene folgende vom Gremium ab dem 1.1.2019 empfohlene Höhen für den Systemrisikopuffer (inkl. der Einschleifregelung für den Volksbanken Verbund):

Überblick Systemrisikopuffer konsolidiert 
  1.1.2019 1.1.2020
  Pufferhöhe in % der
  risikogewichteten Aktiva
 
Erste Group Bank 2,0 2,0
Raiffeisen Bank International 2,0 2,0
UniCredit Bank Austria 2,0 2,0
Raiffeisenlandesbank Oberösterreich 1,0 1,0
Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien 1,0 1,0
BAWAG P.S.K. 1,0 1,0
Volksbanken Verbund 0,5 1,0
Sberbank Europe 1,0 1,0
DenizBank 1,0 1,0
Hypo NOE Landesbank für Niederösterreich und Wien 1,0 1,0
Hypo Vorarlberg Bank 1,0 1,0
Hypo Tirol Bank 1,0 1,0
Oberösterreichische Landesbank 1,0 1,0


Für die Anwendung auf unkonsolidierter Ebene bleibt die Empfehlung aus dem Jahr 2017 bestehen.