Presseaussendung zur 15. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums

7. März 2018

Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat sich in seiner 15. Sitzung am 7. März 2018 unter anderem mit dem Jahresbericht 2017 und der tourlichen Entscheidung zur Höhe des Antizyklischen Kapitalpuffers beschäftigt sowie den tentativen Arbeitsplan für 2018 festgelegt.

Jahresbericht des FMSG über das Jahr 2017 wird Ende April veröffentlicht

Das Gremium diskutierte in seiner 15. Sitzung den Jahresbericht 2017. Im Zentrum der Arbeit des Gremiums standen im letzten Jahr die Evaluierung der makroprudenziellen Kapitalpuffer, deren Zweck die Mitigierung systemischer Risiken im Finanzsystem ist. Das FMSG empfahl die Erweiterung der vom Systemrisikopuffer (SRP) erfassten Banken sowie die Ausweitung auf die unkonsolidierte Ebene, die Beibehaltung der Höhe und der erfassten Institute des Systemrelevante Institute- (OSII-) Puffers sowie den Antizyklischen Kapitalpuffer (AZKP) in Höhe von 0%. Das Gremium setzte sich vor dem Hintergrund steigender Immobilienpreise und niedriger Zinsen auch mit der Nachhaltigkeit der Kreditvergabe in der Immobilienfinanzierung auseinander, um den Aufbau systemischer Risiken zu vermeiden und Spekulationen im Bereich der Wohnimmobilienfinanzierung hintanzuhalten. Das FMSG begrüßte in diesem Zusammenhang die Erweiterung der makroprudenziellen Instrumente in § 22b Bankwesengesetz (BWG), um der makroprudenziellen Aufsicht Handlungsmöglichkeiten für den Fall systemischer Risiken aus der Immobilienfinanzierung zu geben. Das Gremium sah im Jahr 2017 keinen unmittelbaren Handlungsbedarf, rief aber die Banken dazu auf, auf die Nachhaltigkeit bei der Neukreditvergabe zu achten.

Der Jahresbericht wird nach Aktualisierung um die Jahresendzahlen des Finanzsektors Ende April an den Finanzausschuss des Nationalrats und an den Finanzminister übermittelt und auch auf der Homepage des FMSG veröffentlicht werden.

Darüber hinaus wurde der tentative Arbeitsplan für 2018 – mit Schwerpunkten auf der Evaluierung der makroprudenziellen Kapitalpuffer und der nachhaltigen Immobilienfinanzierung – beschlossen.

FMSG belässt Empfehlung zu Antizyklischem Kapitalpuffer bei 0 %

Das FMSG empfiehlt der FMA, den AZKP in Höhe von 0% der risikogewichteten Aktiva ab dem 1. Juli 2018 beizubehalten – die Kredit/BIP-Lücke1 bleibt negativ und zeigt daher kein exzessives Kreditwachstum an. Ab sofort wird das FMSG neben der Kredit/BIP-Lücke regelmäßig auch den Austrian Financial Stress Indicator (AFSI) veröffentlichen (s. Empfehlung FMSG/1/2018).

Informationen zum FMSG

Das FMSG hat im Jahr 2014 seine Tätigkeit aufgenommen. Seine Aufgabe ist die Stärkung der Finanzmarktstabilität. Mitglieder sind Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen, des Fiskalrats, der Finanzmarktaufsicht und der Oesterreichischen Nationalbank. Das FMSG kann insbesondere Empfehlungen an die Finanzmarktaufsicht und Risikohinweise abgeben.
 

1 Differenz der Kennzahl Kreditvolumen im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt und des Trends dieser Kennzahl