Presseaussendung zur 18. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums
10. Dezember 2018Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat in seiner 18. Sitzung am 10. Dezember 2018 die jährliche Evaluierung der Erreichung der makroprudenziellen Ziele mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen. Es hat zudem beschlossen, die Empfehlung zum Antizyklischen Kapitalpuffer (AZKP) unverändert zu belassen.
Das FMSG hat seine makroprudenziellen Ziele durch adäquate Maßnahmen erreicht
Das FMSG hat in seiner makroprudenziellen Strategie Ziele für die makroprudenzielle Aufsicht definiert und deren jährliche Evaluierung vorgesehen. Das Gremium hat festgestellt, dass die im Jahr 2018 getroffenen Maßnahmen wesentlich zur Erreichung dieser Ziele beigetragen haben.
Mit der Kommunikation zur nachhaltigen Kreditvergabe in der Pressemitteilung der 17. Sitzung hat das Gremium die passende Maßnahme gesetzt, um Tendenzen zur Aufweichung von Vergabestandards von Immobilienkrediten hintanzuhalten, auch wenn derzeit die systemischen Risiken begrenzt sind. Da das Kreditwachstum nicht exzessiv ist, hat das Gremium auch im Jahr 2018 seine Empfehlungen zum Antizyklischen Kapitalpuffer unverändert bei 0 % der risikogewichteten Aktiva belassen (Empfehlung FMSG/6/2018).
Mit den Empfehlungen zum Systemrisikopuffer (Empfehlung FMSG/2/2018) und zum Puffer für systemrelevante Institute (OSII-Puffer (Empfehlung FMSG/3/2018) hat das Gremium die adäquaten Maßnahmen zur Begrenzung direkter und indirekter Risikokonzentrationen und zur Vorbeugung von Moral Hazard gesetzt. Der OSII-Puffer deckt seit diesem Jahr auch Banken mit einem hohen Anteil an gesicherten Einlagen ab und stellt damit einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Risikotragfähigkeit des Finanzmarktes dar.
Das Gremium macht seine Erwägungen durch Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Empfehlungen transparent. Es leistet damit einen wesentlichen Beitrag für die Verbesserung des Informationsstands der Marktteilnehmer und der allgemeinen Öffentlichkeit zu Fragen der Finanzmarktstabilität und Entwicklung von systemischen Risiken. Das Gremium wiederholt in diesem Zusammenhang seine Aufforderung an die Kreditgeber, auf eine nachhaltige Vergabe von Immobilienkrediten zu achten.
FMSG verändert Empfehlung zum Antizyklischen Kapitalpuffer nicht
Das FMSG empfiehlt der Finanzmarktaufsicht, den AZKP in Höhe von 0 % der risikogewichteten Aktiva ab dem 1. April 2019 beizubehalten – die Entwicklung der Kredite an inländische Kreditnehmer zeigt weiterhin kein exzessives Kreditwachstum an (Empfehlung FMSG/6/2018).
Informationen zum FMSG
Das FMSG hat im Jahr 2014 seine Tätigkeit aufgenommen. Seine Aufgabe ist die Stärkung der Finanzmarktstabilität. Mitglieder sind Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen, des Fiskalrats, der Finanzmarktaufsicht und der Oesterreichischen Nationalbank. Das FMSG kann insbesondere Empfehlungen an die Finanzmarktaufsicht und Risikohinweise abgeben.