Empfehlung für den Einsatz des Antizyklischen Kapitalpuffers (FMSG/5/2019)

22. Sitzung, 13. Dezember 2019

Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) empfiehlt der Finanzmarktaufsicht (FMA) gemäß § 23a Abs 1 Bankwesengesetz die Festlegung eines Antizyklischen Kapitalpuffers in Höhe von 0% der risikogewichteten Aktiva. Der Puffer soll mit 1. April 2020 in Kraft treten. Der Hauptindikator, in den das Kreditvolumen im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt eingeht, ist negativ und zeigt daher kein exzessives Kreditwachstum an.