Empfehlung für den Einsatz des Systemrelevante Institute-Puffers (FMSG/4/2019)
21. Sitzung, 9. September 2019Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat in seiner 21. Sitzung am 9. September den Systemrelevante Institute-Puffer (OSII-Puffer) evaluiert.
Systemrelevante Institute können ein Risiko für das gesamte Finanzsystem eines Landes darstellen. Die systemische Relevanz und Antizipation von möglichen staatlichen Hilfsmaßnahmen im Krisenfall führen zu Moral Hazard. Der Puffer für systemrelevante Institute reduziert die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls und kompensiert damit (teilweise) die höheren sozialen Kosten, welche von einer Fehlfunktion oder einem Scheitern eines Kreditinstituts ausgehen (§ 23c BWG). Ein weiterer Beitrag zur Adressierung dieser Risiken kommt aus dem Bankensanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG)1, da ein Marktaustritt von Banken zu geringeren sozialen Kosten ermöglicht wird.
Die EBA-Leitlinie (EBA/GL/2014/10) sieht zwei Schritte zur Identifikation vor. In einem ersten Schritt werden Institute anhand von Indikatoren identifiziert, die (i) Größe, (ii) Relevanz für die Wirtschaft der Union oder des betreffenden Mitgliedstaats, (iii) Bedeutung der grenzüberschreitenden Tätigkeiten und (iv) Verflechtungen des Instituts oder der Gruppe mit dem Finanzsystem abbilden (siehe auch Art. 131 CRD, Richtlinie 2013/36/EU). In einem zweiten Schritt („supervisory judgement“) ist vorgesehen, dass nationale Aufsichten ihre Expertise über den konkreten Bankensektor nützen, um sicherzustellen, dass alle systemrelevanten Banken als OSIIs erkannt werden, auch wenn dies aufgrund der Mechanik des ersten Schritts nicht der Fall wäre.
Für die quantitative Unterlegung der nationalen Expertise hat das FMSG im Jahr 2018 Erweiterungen beschlossen. Einerseits werden die gesicherten Einlagen als zusätzlicher Indikator berücksichtigt, da Banken, die ein hohes Maß an gesicherten Einlagen aufweisen und daher im Einlagensicherungsfall eine Be- oder Überlastung des Einlagensicherungssystems darstellen würden, eine hohe systemische Relevanz haben. Anderseits stellen auch Banken, die beim EBA-Score unauffällig, aber bei einem der gemäß EBA-Leitlinie angewandten Indikatoren besonders hoch exponiert sind, eine potenzielle Gefährdung der Finanzmarktstabilität dar. Zudem können Banken nicht nur auf konsolidierter Ebene, sondern auch auf Soloebene systemisch relevant sein.
Die Anzahl der identifizierten Banken auf konsolidierter und unkonsolidierter Ebene bleibt im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Damit ergeben sich für Österreich folgende identifizierte O-SIIs und Pufferhöhen:
Score 2019 | 1.1.2019 | 1.1.2020 | identifiziert aufgrund von | ||
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Pufferhöhe in % der risikogewichteten Aktiva | |||||
konsolidiert | |||||
Erste Group Bank | 2.515 | 2,0 | 2,0 | EBA Score u.a. | |
Raiffeisen Bank International | 1.773 | 2,0 | 2,0 | EBA Score u.a. | |
UniCredit Bank Austria* | 1.127 | 2,0 | 2,0 | EBA Score u.a. | |
Raiffeisenlandesbank Oberösterreich | 485 | 1,0 | 1,0 | EBA Score u.a. | |
BAWAG P.S.K. | 528 | 1,0 | 1,0 | EBA Score u.a. | |
Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien | 304 | 1,0 | 1,0 | EBA Score | |
Volksbanken Verbund | 202 | 0,5 | 1,0 | gesicherte Einlagen | |
unkonsolidiert – Solo | |||||
Erste Group Bank | 1.196 | 2,0 | 2,0 | EBA Score u.a. | |
Raiffeisen Bank International | 1.038 | 2,0 | 2,0 | EBA Score u.a. | |
UniCredit Bank Austria* | 1.127 | 2,0 | 2,0 | EBA Score u.a. | |
Raiffeisenlandesbank Oberösterreich | 466 | 1,0 | 1,0 | EBA Score u.a. | |
BAWAG P.S.K. | 445 | 1,0 | 1,0 | EBA Score u.a. | |
Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien | 292 | 1,0 | 1,0 | EBA Score | |
Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen | 210 | 0,5 | 1,0 | gesicherte Einlagen | |
Quelle: OeNB, eigene Berechnungen. 20.9.2019 | |||||
* Aufgrund des derzeit von der italienischen Aufsichtsbehörde für die UniCredit S.p.A. vorgeschriebenen Kapitalpuffers für Systemrelevante Institute von 1% ist der von der UniCredit Bank Austria einzuhaltende OSII-Puffer auf 1% beschränkt. |
Das FMSG empfiehlt der Finanzmarktaufsicht (FMA) gemäß § 23c Abs 1 Bankwesengesetz die Festlegung des Systemrelevante Institute-Puffers in diesen Höhen. Die Pufferhöhen für die identifizierten Institute sind dabei unverändert. Von Systemrisikopuffer und Systemrelevante Institute-Puffer kommt der jeweils höhere zur Anwendung.
1 Das BaSAG setzt die EU-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Banken (Bank Recovery and Resolution Directive, BRRD) in Österreich um.