Presseaussendung zur 20. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums
17. Juni 2019Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat in seiner 20. Sitzung am 17. Juni 2019 anlässlich seines fünfjährigen Bestehens Rückschau gehalten, die Risiken der Immobilienfinanzierungen bewertet und entschieden, auch für das vierte Quartal einen Antizyklischen Kapitalpuffer (AZKP) in Höhe von 0 % zu empfehlen.
Das Gremium blickt auf erfolgreiche fünf Jahre seines Bestehens zurück
Das Gremium hat in den ersten fünf Jahren seine Bereitschaft und Fähigkeit gezeigt, passende Maßnahmen zur Adressierung systemischer Risken auf dem österreichischen Finanzmarkt zu ergreifen. Seit der ersten Sitzung des Gremiums im September 2014 bis zu seiner 20. Sitzung im Juni 2019 hat das Gremium Empfehlungen zum Puffer für Systemrelevante Institute, Systemrisikopuffer und Antizyklischen Kapitalpuffer an die FMA gerichtet sowie zwanzig Pressemitteilungen, fünf Jahresberichte, die Makroprudenzielle Strategie und einen Hinweis an den Finanzminister zur Erweiterung des makroprudenziellen Instrumentariums veröffentlicht. Diese Maßnahmen trugen auch wesentlich zu einer deutlich verbesserten Wahrnehmung des österreichischen Finanzmarkts bei internationalen Investoren bei. So stufte beispielsweise die Ratingagentur Standard & Poor‘s im Mai letzten Jahres das heimische Bankensystem auf das zweithöchste Rating hoch. Es befindet sich nun unter den stabilsten der Welt. Das Finanzsystem und in der Folge auch Unternehmen und Haushalte profitieren von niedrigen Refinanzierungskosten. Trotz deutlich steigender Kapitalquoten in den letzten fünf Jahren hat sich die Kreditvergabe dynamisch, aber nicht exzessiv entwickelt.
Das FMSG sieht leicht steigende Risiken in der Wohnbaufinanzierung
Vor dem Hintergrund weiter steigender Immobilienpreise, weiterhin niedriger Zinsen und einem hohen Wettbewerb über Kreditbedingungen und Margen sieht das Gremium leicht steigende Risiken im Bereich der privaten Wohnimmobilienfinanzierung. Dazu kommt, dass sich der Schuldendienst der Immobilienkreditnehmerinnen und -kreditnehmer im Verhältnis zu ihrem Einkommen bei neu vergebenen Krediten in den letzten Jahren verschlechtert hat. Demgegenüber haben sich aber die Kredithöhen im Verhältnis zum Wert der finanzierten Immobilien sowie die Laufzeiten besser entwickelt. Auch die stabile Haushaltverschuldung und ein stabiles, nicht exzessives Wohnbaukreditwachstum bleiben als mitigierende Faktoren bestehen. In seiner 21. Sitzung im September wird das Gremium die Effektivität seiner Kommunikation zu nachhaltigen Vergabestandards aus dem September des Vorjahres evaluieren.
Das Gremium intensiviert seine Beobachtung der Unternehmenskredite mit Immobilienbezug
Systemische Risiken in Bezug auf Immobilien können prinzipiell auch bei der Finanzierung von Unternehmen der Immobilienbranche entstehen. Daher hat das Gremium seine Beobachtung dieser Unternehmenskredite intensiviert. Dabei hat das Gremium festgestellt, dass mehr als die Hälfte des Kreditwachstums an nichtfinanzielle Unternehmen in Österreich im Jahr 2018 auf die Immobilienbranche zurückzuführen war. Im europäischen Vergleich zeigt sich, dass Kredite an Immobilienunternehmen in den Bilanzen der österreichischen Banken eine etwas höhere Bedeutung haben als im Schnitt der EU-Banken. Insgesamt bleibt die Relevanz der Immobilienkredite – also an Unternehmen und Haushalte in Summe – aber unter dem EU-Schnitt. Auch blieben die Kreditausfälle in diesem Segment niedrig. Das Gremium wird sich mit diesem Thema weiter beschäftigen.
FMSG belässt Empfehlung zu Antizyklischem Kapitalpuffer bei 0 %
Das Kreditwachstum an inländische Kreditnehmer in Österreich ist zwar zuletzt gestiegen, aber es ist nach wie vor nicht exzessiv. Auf Basis der betrachteten Indikatoren hat sich das FMSG dazu entschlossen, der FMA zu empfehlen, den AZKP in Höhe von 0 % der risikogewichteten Aktiva ab dem 1. Oktober 2019 beizubehalten (FMSG/2/2019).
Informationen zum FMSG
Das FMSG hat im Jahr 2014 seine Tätigkeit aufgenommen. Seine Aufgabe ist die Stärkung der Finanzmarktstabilität. Mitglieder sind Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen, des Fiskalrats, der Finanzmarktaufsicht und der Oesterreichischen Nationalbank. Das FMSG kann insbesondere Empfehlungen an die Finanzmarktaufsicht und Risikohinweise abgeben.