Presseaussendung zur 19. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums

18. Februar 2019

Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat in seiner 19. Sitzung am 18. Februar 2019 seinen Jahresbericht 2018 und den Arbeitsplan für das Jahr 2019 diskutiert. Das Gremium hat zudem entschieden, auch für das dritte Quartal einen Antizyklischen Kapitalpuffer (AZKP) in Höhe von 0 % zu empfehlen.

Der Jahresbericht 2018 wird Ende April veröffentlicht

Das Gremium diskutierte in seiner 19. Sitzung den Jahresbericht 2018. Im Zentrum der Arbeit des Gremiums standen im letzten Jahr die Evaluierung der makroprudenziellen Kapitalpuffer und die nachhaltige Immobilienfinanzierung.

Der Einsatz der Kapitalpuffer war effektiv in der Reduktion der systemischen Risiken, ohne dabei die Kreditvergabe an die Realwirtschaft in Österreich einzuschränken. Die Reduktion der systemischen Risiken schlug sich auch in besseren Ratings der österreichischen Banken nieder, was wiederum die Finanzierungskosten für Banken und in Folge für die österreichische Realwirtschaft reduzierte.

Das FMSG hat sich im Jahr 2018 auch wieder intensiv mit den systemischen Risiken aus der Finanzierung von privaten Wohnimmobilien beschäftigt und festgestellt, dass diese aufgrund der Risikotragfähigkeit von Kreditnehmern und Kreditgebern begrenzt blieben. Mit dem Ziel, dies auch für die Zukunft zu gewährleisten und damit die Wahrscheinlichkeit der Notwendigkeit eines Einsatzes intrusiverer Instrumente zu reduzieren, hat das Gremium Kriterien zur Kreditvergabe in der Presseaussendung zur 17. Sitzung spezifiziert.

Der Jahresbericht wird nach Aktualisierung um die Jahresendzahlen des Finanzsektors Ende April 2019 an den Finanzausschuss des Nationalrats und an den Finanzminister übermittelt und auch auf der Homepage des FMSG veröffentlicht werden.

Ausblick 2019: Fünf Jahre FMSG und nachhaltige Immobilienfinanzierung

Das Gremium wird sich im Jahr 2019 weiterhin mit der Nachhaltigkeit von Immobilienfinanzierungen beschäftigen und dabei insbesondere die Einhaltung der konkretisierten Nachhaltigkeitskriterien bei Wohnimmobilienkrediten und die Beobachtung der systemischen Risiken aus der Immobilienfinanzierung im Fokus haben. Als tourliche Aktivitäten sind die vierteljährliche Beschlussfassung zum AZKP sowie die jährliche Evaluierung der OSII und der systemischen Risiken aus der Hebelfinanzierung von Alternativen Investmentfonds vorgesehen.

Im Jahr 2019 wird das FMSG sein fünfjähriges Bestehen begehen. Die Erfahrungen aus fünf Jahren makroprudenzieller Aufsicht werden in die Überarbeitung der makroprudenziellen Strategie, die in Folge auch wieder auf der Homepage veröffentlicht wird, einfließen.

FMSG belässt Empfehlung zu Antizyklischem Kapitalpuffer bei 0 %

Das FMSG sieht weiterhin kein exzessives Kreditwachstum an inländische Kreditnehmer und empfiehlt daher der FMA, den AZKP in Höhe von 0 % der risikogewichteten Aktiva ab dem 1. Juli 2019 beizubehalten (Empfehlung FMSG/1/2019).

Informationen zum FMSG

Das FMSG hat im Jahr 2014 seine Tätigkeit aufgenommen. Seine Aufgabe ist die Stärkung der Finanzmarktstabilität. Mitglieder sind Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen, des Fiskalrats, der Finanzmarktaufsicht und der Oesterreichischen Nationalbank. Das FMSG kann insbesondere Empfehlungen an die Finanzmarktaufsicht und Risikohinweise abgeben.