Presseaussendung zur 36. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums
Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat in der 36. Sitzung am 25. April 2023 Wohnimmobilienfinanzierungen und den Antizyklischen Kapitalpuffer als Schwerpunktthemen diskutiert sowie den Jahresbericht des Gremiums zum Jahr 2022 beschlossen.
Wohnimmobilienfinanzierungen
Die Turbulenzen auf internationalen Bankenmärkten im Verlauf des März 2023 haben bestätigt, wie essenziell Regulierung und Aufsicht für stabile Bankenmärkte sind. Neben den Bemühungen der Banken haben auch die vorausschauenden makroprudenziellen Maßnahmen einen Beitrag dazu geleistet, dass der österreichische Bankenmarkt sich bisher als resilient gegenüber den jüngsten Bankenturbulenzen und weiteren Herausforderungen wie hohe Inflation und steigenden Zinsen erwiesen hat.
Ein wesentlicher Beitrag für die Finanzmarktstabilität in Österreich sind – neben den makroprudenziellen Kapitalpuffern – die vom Gremium empfohlenen kreditnehmer:innenbezogenen Maßnahmen, die mit der Kreditinstitute-Immobilienmaßnahmenverordnung (KIM-V) mit 1. August 2022 in Kraft getreten sind und zu deutlichen Verbesserungen der Vergabestandards geführt haben. Die KIM-V stellt besonders in einem Umfeld gestiegener Zinsen und hoher Inflation ein wichtiges Element in der Aufrechterhaltung einer guten Kreditqualität des österreichischen Bankensystem im Segment der Wohnimmobilienfinanzierungen dar. In zahlreichen Ländern führten Immobilienbooms, die in der Regel mit nicht-nachhaltigen Kreditvergabestandards verbunden waren, in der Vergangenheit zu Bankenproblemen und regelmäßig zu hohen Wohlstandsverlusten für die betroffenen Volkswirtschaften. Auf Basis einer FMSG-Empfehlung hat die Finanzmarktaufsicht im Zuge einer KIM-V-Novelle Erleichterungen für Zwischenfinanzierungen und geringfügige Kredite sowie weitere Aspekte umgesetzt, die mit 1. April 2023 in Kraft getreten sind. Die hohe Flexibilität aufgrund der im internationalen Vergleich ohnehin großzügigen Ausnahmenkontingente wurde damit noch einmal deutlich erhöht.
Antizyklischer Kapitalpuffer
Das FMSG empfiehlt der Finanzmarktaufsicht, den Antizyklischen Kapitalpuffer bei 0 % der risikogewichteten Aktiva zu belassen. Der Indikator zur Kredit-BIP-Lücke ist im vierten Quartal 2022 aufgrund des nach wie vor hohen nominellen BIP-Wachstums auf -10%-Punkte gefallen und liegt somit unter der kritischen Schwelle von 2%-Punkten. Da der Ausblick mit erhöhten Risiken behaftet ist, erneuert das Gremium seine Empfehlung an die österreichischen Banken, Dividendenauszahlungen und Aktienrückkäufe im Jahr 2023 maßvoll und bedachtsam einzusetzen und weiterhin auf eine gute Kapitalbasis zu achten.
Jahresbericht
Die Tätigkeit des Gremiums war im Jahr 2022 von den Entscheidungen zu den oben erwähnten kreditnehmer:innenbezogenen Maßnahmen, der Evaluierung des Systemrisikopuffers und des Puffers für Systemrelevante Institute (OSII) sowie der vierteljährlichen Festlegung des Antizyklischen Kapitalpuffers geprägt. Diese Maßnahmen wurden international sehr positiv aufgenommen. Sie stellten im Februar 2023 wichtige Aspekte bei der Bestätigung des Banking Industry Country Risk Assessment (BICRA) durch Standard & Poor’s dar, wonach das österreichische Bankensystem weiterhin zu den stabilsten weltweit zählt. Der Jahresbericht ergeht an den Bundesminister für Finanzen und an den Finanzausschuss des Nationalrats und wird auch auf der Homepage des Gremiums veröffentlicht.
Informationen zum FMSG
Das FMSG hat im Jahr 2014 seine Tätigkeit aufgenommen. Seine Aufgabe ist die Stärkung der Finanzmarktstabilität. Mitglieder sind Vertreter:innen des Bundesministeriums für Finanzen, des Fiskalrats, der Finanzmarktaufsicht und der Oesterreichischen Nationalbank. Das FMSG kann insbesondere Empfehlungen an die Finanzmarktaufsicht und Risikohinweise abgeben.