Presseaussendung zur 37. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums

Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat in der 37. Sitzung am 28. Juni 2023 Gewerbeimmobilienfinanzierungen, Wohnimmobilienfinanzierungen, den Antizyklischen Kapitalpuffer und die Hebelfinanzierungen Alternativer Investmentfonds als Schwerpunktthemen diskutiert.

Gewerbeimmobilienfinanzierungen

Gewerbeimmobilienfinanzierungen haben in den letzten Quartalen international eine erhöhte Aufmerksamkeit erfahren, und auch das FMSG hat schon in früheren Sitzungen einen Fokus auf dieses Thema gelegt. Bis zum ersten Quartal 2023 sind die Gewerbeimmobilienfinanzierungen österreichischer Banken trotz steigender Zinsen, stark gestiegener Baukosten und einer Eintrübung des wirtschaftlichen Ausblicks weiterhin stark gewachsen und die Kreditausfälle gering geblieben. Allerdings werden Risiken bei Gewerbeimmobilienfinanzierungen verzögert sichtbar. Der Anteil von Gewerbeimmobilienfinanzierungen an der Bilanzsumme österreichischer Banken ist im EU-Vergleich überdurchschnittlich, und ein hoher Anteil weist hohe Beleihungsquoten auf. Zwar haben die österreichischen Banken ihre Risikovorsorgen im Gewerbeimmobiliensegment im Einklang mit einer entsprechenden Empfehlung des Gremiums erhöht, angesichts des wirtschaftlichen Umfelds erachtet das Gremium weiterhin ausreichende Vorsorgen in Verbindung mit vorsichtigen Immobilienbewertungen als notwendig.

Bei der Betrachtung von Gewerbeimmobilien berücksichtigt das FMSG im Einklang mit dem Europäischen Systemrisikorat (European Systemic Risk Board, ESRB) Finanzierungen sowohl von Wohnimmobilien als auch von Nicht-Wohnimmobilien im Eigentum juristischer Personen.

Wohnimmobilienfinanzierungen

Das Gremium hat festgestellt, dass die Einführung der kreditnehmer:innenbezogenen Maßnahmen zu einer deutlichen Verbesserung der Vergabestandards insbesondere bei Beleihungs- und Schuldendienstquoten geführt hat. Die Maßnahmen sind notwendig, um nachhaltige Vergabestandards sicherzustellen. Das Gremium hat allerdings einen hohen und gestiegenen Anteil von variabel verzinsten Krediten mit einer Schuldendienstquote von über 30 % beobachtet und erinnert an seine Leitlinie im Zuge der Presseaussendung zur 31. Sitzung am 1. März 2022, den Schuldendienst mit 30% des Nettoeinkommens zu begrenzen, wenn die Zinsbindung kürzer als die Hälfte der Laufzeit des Kredits ist.

Antizyklischer Kapitalpuffer

Das FMSG empfiehlt der Finanzmarktaufsicht, den Antizyklischen Kapitalpuffer bei 0 % der risikogewichteten Aktiva zu belassen. Auch nach Revisionen der BIP- und Kreditzahlen innerhalb der üblichen Schwankungsbreiten ist die Kredit-BIP-Lücke für das vierte Quartal 2022 mit –9,7 %-Punkten deutlich unter der kritischen Schwelle von 2 %-Punkten geblieben. Da der Ausblick mit erhöhten Risiken behaftet bleibt, weist das Gremium erneut darauf hin, auf eine angemessene Kapitalbasis des Bankensektors – auch im internationalen Vergleich – zu achten.

Hebelfinanzierung Alternativer Investmentfonds

Das FMSG konnte aus der Hebelfinanzierung der Alternativen Investmentfonds keine maßgeblichen Systemrisiken im Finanzsystem oder wesentliche Risiken von Marktstörungen in einzelnen oder mehreren Marktsegmenten sowie für das langfristige Wirtschaftswachstum feststellen. Allerdings sind die strukturellen Liquiditätslücken von Immobilienfonds hoch geblieben.

Informationen zum FMSG

Das FMSG hat im Jahr 2014 seine Tätigkeit aufgenommen. Seine Aufgabe ist die Stärkung der Finanzmarktstabilität. Mitglieder sind Vertreter:innen des Bundesministeriums für Finanzen, des Fiskalrats, der Finanzmarktaufsicht und der Oesterreichischen Nationalbank. Das FMSG kann insbesondere Empfehlungen an die Finanzmarktaufsicht und Risikohinweise abgeben.