Presseaussendung zur 33. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums
Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat in der 33. Sitzung am 12. September 2022 seine Empfehlungen zum Antizyklischen Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Systemrelevante Institute (OSII)-Puffer evaluiert und angepasst. Das Gremium hat auch die tourliche Überprüfung der systemischen Risiken aus der Hebelfinanzierung Alternativer Investmentfonds durchgeführt und keine maßgeblichen Systemrisiken daraus für das österreichische Finanzsystem festgestellt.
Evaluierung von Systemrisikopuffer und OSII-Puffer
Das Gremium hat bereits in seiner vorangegangenen 32. Sitzung ausführlich die positiven Effekte der Pufferentscheidungen der letzten Jahre dargelegt, die wesentlich zu einer erhöhten Risikotragfähigkeit des österreichischen Bankensektors beigetragen haben. Allerdings hatte das Gremium auch festgestellt, dass die strukturellen Systemrisiken weiter bestehen und zudem die Kapitalausstattung der österreichischen Banken im europäischen Vergleich unterdurchschnittlich geblieben ist.
Das Gremium hat in seiner aktuellen Empfehlung beschlossen, die Additivität des Systemrisikopuffers und des OSII-Puffers gemäß revidierter EU-Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirements Directive, CRD V) nach der Pandemie-bedingten Begrenzung im Jahr 2020 nun effektiv werden zu lassen. Festgehalten wurde, dass sich die beiden Puffer in ihrer Wirkung insofern ergänzen als der kombinierte Einsatz eine Reduktion beider Puffer erlaubt. Die neuen Pufferanforderungen adressieren die erhöhten Systemrisiken effektiv, in dem sie die Kapitalisierung der österreichischen Banken auch im internationalen Vergleich verbessern und so im Ergebnis das Top-Rating des österreichischen Bankensystems gewährleisten. Dadurch wird die Intermediationsfunktion des österreichischen Bankensystems und damit die effiziente Refinanzierung der Realwirtschaft auch in Zeiten potenzieller Stresssituationen sichergestellt.
Das FMSG empfiehlt daher der FMA, die Höhen von Systemrisikopuffer und OSII-Puffer entsprechend anzupassen. Das Gremium hat dabei festgestellt, dass zwar die Unsicherheiten aus der Covid 19-Pandemie zurückgegangen, aber neue Unsicherheiten wie russischer Angriffskrieg in der Ukraine, gestiegene Energiepreise und hohe Inflation dazu gekommen sind. Daher spricht sich das Gremium dafür aus, die additiven Erfordernisse aus Systemrisikopuffer und OSII-Puffer vorerst mit zusätzlich 0,5 Prozentpunkten festzusetzen. Das Gremium empfiehlt bei den Banken mit Puffererhöhungen eine schrittweise Anpassung im Ausmaß von 0,25 Prozentpunkten pro Jahr, bis die volle Höhe der Puffer erreicht ist. Details zur Kalibrierung der Höhen des Systemrisiko- und OSII-Puffers und zur Auswahl der Banken finden sich in der Empfehlung. Das Gremium erwartet keine signifikanten Auswirkungen auf die Kreditversorgung, was sich auch schon bei Pufferentscheidungen – sowohl in Österreich als auch in anderen EU-Ländern – in der Vergangenheit gezeigt hat.
Empfehlung zum Antizyklischen Kapitalpuffer
Das FMSG empfiehlt der FMA, den AZKP weiterhin bei 0 % der risikogewichteten Aktiva zu belassen. Der Indikator zur Kredit-BIP-Lücke ist im ersten Quartal 2022 aufgrund des außergewöhnlich hohen BIP-Wachstums auf 0,3 %-Punkte gefallen und liegt damit unter dem relevanten Schwellenwert von 2 %-Punkten. Ungeachtet dessen weisen die Zusatzindikatoren zur Fehlbepreisung von Risiken, Solidität der Bankbilanzen, Kreditentwicklung und Entwicklung von Immobilienpreisen weiterhin auf erhöhte zyklische Systemrisiken im Finanzsystem hin. Insbesondere weisen die Wohnbau- und Unternehmenskredite sehr robuste Wachstumsraten auf. In der 34. Sitzung werden erstmals Daten zur Wirksamkeit der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V), die mit 1. August in Kraft getreten ist, vorliegen. Zudem werden die Auswirkungen der hohen Inflationsraten und der steigenden Zinssätze auf das Kreditwachstumsraten vertiefend zu evaluieren sein.
Evaluierung der systemischen Risiken aus der Hebelfinanzierung Alternativer Investmentfonds
Das FMSG hat seine jährliche Analyse zu Alternativen Investmentfonds (AIF) abgeschlossen. Dabei konnte das Gremium aus der Hebelfinanzierung der AIF keine maßgeblichen Systemrisiken im Finanzsystem oder wesentliche Risiken von Marktstörungen in einzelnen oder mehreren Marktsegmenten sowie für das langfristige Wirtschaftswachstum feststellen. Allerdings besteht bei Immobilienfonds weiterhin eine hohe strukturelle Liquiditätslücke aufgrund der noch möglichen täglichen Anteilscheinrückgabe trotz illiquider Veranlagung, wobei die daraus resultierenden Risiken zu Finanzmarktstabilitätsrisiken beitragen könnten. Mit BGBl. I Nr. 198/2021 wurden jedoch in § 11 ImmoInvFG neue Liquiditätsbestimmungen eingeführt, welche die Liquiditätsinkongruenzen ab dem Jahr 2027 adressieren. Das Gremium empfiehlt den betroffenen Fonds, diesen Zeitraum für einen möglichst friktionsfreien Übergang zu nützen.
Informationen zum FMSG
Das FMSG hat im Jahr 2014 seine Tätigkeit aufgenommen. Seine Aufgabe ist die Stärkung der Finanzmarktstabilität. Mitglieder sind Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen, des Fiskalrats, der Finanzmarktaufsicht und der Oesterreichischen Nationalbank. Das FMSG kann insbesondere Empfehlungen an die Finanzmarktaufsicht und Risikohinweise abgeben.