Presseaussendung zur 12. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums

30. Juni 2017

Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat in seiner 12. Sitzung am 30. Juni 2017 den Systemrisikopuffer evaluiert. Die Empfehlung zur Höhe des Antizyklischen Kapitalpuffers wurde unverändert bei 0 % der risikogewichteten Aktiva belassen.

Evaluierung des Systemrisikopuffers

Das FMSG hat in seiner 12. Sitzung den Systemrisikopuffer evaluiert. Seit dem Inkrafttreten des Puffers zum 1.1.2016 konnte eine Verringerung der strukturellen systemischen Risiken erreicht werden, insbesondere durch die Verbesserungen der Kapitalisierung des österreichischen Bankensystems (die ohne Einschränkung der Kreditvergabe in Österreich vollzogen wurde), der Reduktion des Auslandsengagements und somit der Größe des Bankensektors. Trotz der risikomindernden Faktoren wurde weiterhin ein erhöhtes strukturelles Systemrisiko für den österreichischen Bankensektor festgestellt. Vor allem das nach wie vor hohe Auslandsengagement gegenüber aufstrebenden Volkswirtschaften in Europa und die spezifischen Eigentümerstrukturen, die in einer Krise teilweise nur eingeschränkt in der Lage wären, Banken zu rekapitalisieren, sind Risikofaktoren für das Bankensystem.

Eine bankspezifische Festlegung wird in der nächsten Sitzung vorgenommen.

FMSG belässt Empfehlung zu Antizyklischem Kapitalpuffer bei 0 %

Das FMSG empfiehlt der FMA, den AZKP in Höhe von 0 % der risikogewichteten Aktiva ab dem 1. Oktober 2017 beizubehalten. Wie in den Vorquartalen ist der Hauptindikator (Kredit zu BIP-Lücke) für alle verwendeten Kreditaggregate negativ und zeigt daher kein exzessives Kreditwachstum an. Die zusätzlich verwendeten Indikatoren ergeben ein uneinheitliches Bild.

Informationen zum FMSG

Das FMSG hat im Jahr 2014 seine Tätigkeit aufgenommen. Seine Aufgabe ist die Stärkung der Finanzmarktstabilität. Mitglieder sind Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen, des Fiskalrats, der Finanzmarktaufsicht und der Oesterreichischen Nationalbank. Das FMSG kann Empfehlungen an die Finanzmarktaufsicht und Risikohinweise abgeben.