Empfehlung für den Einsatz des Antizyklischen Kapitalpuffers (FMSG/2/2017)

12. Sitzung, 30. Juni 2017

Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) empfiehlt der Finanzmarktaufsicht (FMA) gemäß § 23a Abs 1 Bankwesengesetz die Festlegung eines Antizyklischen Kapitalpuffers in Höhe von 0 % der risikogewichteten Aktiva. Der Puffer soll mit 1.Oktober 2017 in Kraft treten. Der Hauptindikator, in den das Kreditvolumen im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt eingeht, ist negativ und zeigt daher kein exzessives Kreditwachstum an. Auch wenn einige unterstützende Indikatoren im Vergleich der letzten Jahre eine Entwicklung aufweisen, die Aufmerksamkeit verlangt, sieht das Gremium insgesamt keine Notwendigkeit, den AZKP zu erhöhen.