Empfehlung für den Einsatz des Antizyklischen Kapitalpuffers (FMSG/1/2017)

11. Sitzung, 15. März 2017

Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) empfiehlt der Finanzmarktaufsicht (FMA) gemäß § 23a Abs. 1 Bankwesengesetz  den Antizyklischen Kapitalpuffer in der Höhe von 0 % der risikogewichteten Aktiva zu belassen. Der Hauptindikator, in den das Kreditvolumen im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt eingeht, ist negativ und zeigt daher kein exzessives Kreditwachstum an. Die Entwicklung von unterstützenden Indikatoren wird weiter genau beobachtet.

Anmerkung: Aufgrund der Umstellung der Kreditaggregate von ESVG 1995 auf ESVG 2010 ist die Zeitreihe derzeit nur bis 1998 zurück verfügbar. Für das 12. FMSG ist geplant, die Daten in gewohnt langer Historie (bis 1992 zurück) zur Verfügung zu haben.