Presseaussendung zur 13. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums

15. September 2017

Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat in seiner 13. Sitzung am 15. September 2017 seine Empfehlung zum Systemrisikopuffer aus dem Jahr 2015 angepasst. Die Empfehlung zur Höhe des Antizyklischen Kapitalpuffers wurde nicht verändert.

Evaluierung des Systemrisikopuffers

Das FMSG hat in seinen letzten beiden Sitzungen den Systemrisikopuffer evaluiert.

Da sich diese Systemrisiken sowohl auf konsolidierter als auch auf unkonsolidierter Ebene manifestieren und die Kapitalallokation insbesondere innerhalb einer grenzüberschreitenden Bankengruppe in einer Krise nicht flexibel ist, wird empfohlen, den Systemrisikopuffer auch auf unkonsolidierter Ebene zu vergeben. Auf unkonsolidierter Ebene wird die Vergabe des Puffers für sieben Institute empfohlen. Insgesamt werden im Vergleich zur FMSG-Empfehlung von 2015 zwei weitere Institute neu umfasst.

Die Gesamtevaluierung des Systemrisikopuffers wird bis zum Ende des ersten Halbjahres 2018 abgeschlossen. Eine Darstellung der bankspezifischen Festlegung findet sich in der Empfehlung für die Anpassung des Systemrisikopuffers (FMSG/4/2017).

FMSG belässt Empfehlung zu Antizyklischem Kapitalpuffer bei 0 %

Das FMSG empfiehlt der FMA, den AZKP in Höhe von 0 % der risikogewichteten Aktiva ab dem 1. Jänner 2018 beizubehalten. Wie in den Vorquartalen ist der Hauptindikator (Kredit zu BIP-Lücke1) für alle verwendeten Kreditaggregate negativ und zeigt daher kein exzessives Kreditwachstum an.

Informationen zum FMSG

Das FMSG hat im Jahr 2014 seine Tätigkeit aufgenommen. Seine Aufgabe ist die Stärkung der Finanzmarktstabilität. Mitglieder sind Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen, des Fiskalrats, der Finanzmarktaufsicht und der Oesterreichischen Nationalbank. Das FMSG kann Empfehlungen an die Finanzmarktaufsicht und Risikohinweise abgeben.
 

1 Differenz der Kennzahl Kreditvolumen im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt und des Trends dieser Kennzahl.