Presseaussendung zur 5. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums
7. September 2015Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat in seiner 5. Sitzung am 7. September 2015 beschlossen, seine Empfehlungen an die Finanzmarktaufsicht (FMA) zum Einsatz des Systemrisikopuffers (SRP) und des Andere Systemrelevante Institute-Puffers („Other Systemically Important Institutions Buffer“, O-SII Puffer) im Lichte europäischer Entwicklungen zu adaptieren. Weitere Diskussionspunkte des Gremiums waren die Beibehaltung des Antizyklischen Kapitalpuffers in Höhe von 0%, die jüngsten Entwicklungen des österreichischen Finanzsektors sowie mögliche zusätzliche makroprudenzielle Instrumente im Bereich der Immobilienfinanzierung.
Anpassung der Empfehlung der 4. FMSG Sitzung für den Einsatz des Systemrisikopuffers
Zur Stärkung des österreichischen Bankensektors hat das FMSG in seiner 4. Sitzung am 1. Juni 2015 Empfehlungen zum Einsatz von makroprudenziellen Kapitalpuffern von kumuliert bis zu 3% beschlossen. Diese sind auf die jeweils gültige aufsichtliche SREP-Ratio1 aufzuschlagen.
Seit der letzten Sitzung wurden die für 2016 gültigen SREP-Quoten seitens des Supervisory Boards der EZB vorläufig beschlossen2. Diese sind nun deutlich höher als die ursprünglich der Empfehlung zugrundeliegenden CET1-Quoten. Es wird davon ausgegangen, dass dadurch auch die systemischen Risiken verringert werden. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, empfiehlt das FMSG der FMA, die Höhe des Systemrisikopuffers mit 2% der risikogewichteten Aktiva zu begrenzen.
Zudem soll für die Gewährleistung einer friktionsfreien Umsetzung der kumulierten Eigenmittelerfordernisse in Analogie zum Basel-III-Phasing-In-Prozess ein längerer und progressiver Implementierungszeitraum zum Aufbau des Systemrisikopuffers und des Andere Systemrelevante Institute-Puffers für direkt durch die EZB beaufsichtigte Institute implementiert werden3. Um die operative Umsetzung zu erleichtern, soll das Inkrafttreten des Systemrisikopuffers (sowie die nachfolgenden Einschleifschritte) zum Anfang eines Kalenderjahres stattfinden. Um eine dadurch induzierte weitere Verzögerung zu vermeiden, und angesichts der durch die Progressivität des Einschleifens gegebenen Erleichterung, soll dieser Termin auf den 1.1.2016 vorverlegt werden.
Daraus ergeben sich im Detail folgende Pufferhöhen für den Systemrisikopuffer:
Höhe Systemrisikopuffer | ||||
---|---|---|---|---|
1.1.2016 | 1.1.2017 | 1.1.2018 | 1.1.2019 | |
in % der risikogewichteten Aktiva | ||||
Erste Group Bank | 0,25% | 0,50% | 1,00% | 2,00% |
Raiffeisen Zentralbank | 0,25% | 0,50% | 1,00% | 2,00% |
Raiffeisen Bank International | 0,25% | 0,50% | 1,00% | 2,00% |
UniCredit Bank Austria | 0,25% | 0,50% | 1,00% | 2,00% |
Raiffeisenlandesbank Oberösterreich | 0,25% | 0,50% | 1,00% | 1,00% |
Raiffeisen−Holding Niederösterreich−Wien | 0,25% | 0,50% | 1,00% | 1,00% |
BAWAG P.S.K. | 0,25% | 0,50% | 1,00% | 1,00% |
HYPO NOE Gruppe Bank | 1,00% | 1,00% | 1,00% | 1,00% |
Vorarlberger Landes− und Hypothekenbank | 1,00% | 1,00% | 1,00% | 1,00% |
Hypo Tirol Bank | 1,00% | 1,00% | 1,00% | 1,00% |
Oberösterreichische Landesbank | 1,00% | 1,00% | 1,00% | 1,00% |
Sberbank | 0,25% | 0,50% | 1,00% | 1,00% |
von Systemrisikopuffer und Systemrelevante Institute−Puffer kommt der jeweils höhere zur Anwendung. |
Empfehlung für den Einsatz des Antizyklischen Kapitalpuffers
Basierend auf der aktuellen Datenlage empfiehlt das FMSG der FMA weiterhin, den Antizyklischen Kapitalpuffer in Höhe von 0% der risikogewichteten Aktiva ab dem 1. Jänner 2016 festzulegen. Der Antizyklische Kapitalpuffer soll das Bankensystem vor den Auswirkungen zyklischer systemischer Risiken schützen, die vor allem aus nicht nachhaltiger Kreditvergabe auf aggregierter Ebene entstehen können. Die Entwicklung des ausstehenden Kreditvolumens im Vergleich zur Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts indiziert derzeit keinen Bedarf, einen derartigen Puffer zu empfehlen. Weitere Indikatoren unterstützen diese Einschätzung: Die Solidität der österreichischen Bankbilanzen gemessen an der unkonsolidierten aggregierten Verschuldungsquote (Tier 1 Kapital im Verhältnis zur Bilanzsumme) verläuft stabil. Zudem sind auf makroökonomischer Ebene keine groben Ungleichgewichte in der Leistungsbilanz bezogen auf das Wirtschaftswachstum zu erkennen.
Diskussion des Einsatzes zusätzlich notwendiger Instrumente
Stark steigende Immobilienpreise bei wachsender Verschuldung können die Krisenanfälligkeit von Kreditnehmern und –gebern erhöhen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Überbewertungen auf Immobilienmärkten, die mit einem starken Anstieg der Vergabe von Immobilienkrediten einhergehen, häufig Auslöser systemischer Finanzkrisen gewesen sind. International wurden Begrenzungen von Beleihungsquote (engl. Loan-to-Value, LTV Ratio), Verschuldungsquote (engl. Debt-to-Income, DTI Ratio) und Schuldendienstquote (engl. Debt-Service-to-Income, DSTI Ratio) als Instrumente zur Adressierung von systemischen Risiken im Bereich der Immobilienfinanzierung eingesetzt.
Die Immobilienpreisanstiege in Österreich gehen bisher noch nicht mit einem exzessiven Hypothekarkreditwachstum einher. Mittel- bis langfristig könnten sich jedoch – getrieben von einem Immobilienpreisboom – makroprudenzielle Risiken aufbauen. Das FMSG hat in einer ersten Diskussion Wege und Möglichkeiten analysiert, wie diese Instrumente im Ernstfall zum Einsatz gebracht werden könnten. Ein konkreter Anwendungsbedarf wird allerdings zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesehen.
Informationen zum FMSG
Das FMSG hat im Jahr 2014 seine Tätigkeit aufgenommen. Seine Aufgabe ist die Stärkung der Finanzmarktstabilität. Mitglieder sind Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen, des Fiskalrats, der Finanzmarktaufsicht und der Oesterreichischen Nationalbank. Das FMSG kann Empfehlungen an die Finanzmarktaufsicht und Risikohinweise abgeben.
1 SREP: Aufsichtlicher Überprüfungs- und Evaluierungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process)
2 Die finale Beschlussfassung ist im November 2015 im Supervisory Board bzw. EZB-Rat (Governing Council) zu erwarten.
3 Für nicht direkt durch die EZB beaufsichtigte Institute ist keine Änderung der Pufferhöhe notwendig.