Presseaussendung zur 43. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums
Die 43. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) fand am 2. Dezember 2024 statt. Schwerpunktthema war die Entwicklung der systemischen Risiken aus Fremdkapitalfinanzierungen von Wohnimmobilien. Das FMSG ist zudem bei seiner Empfehlung eines Antizyklischen Kapitalpuffers in Höhe von 0% geblieben und hat sein Arbeitsprogramm für das Jahr 2025 beschlossen.
KIM-V war effektiv in der Reduktion systemischer Risiken aus Wohnimmobilienfinanzierungen
Die Kreditvergabestandards, wie Schuldendienst- und Beleihungsquoten, haben sich seit Inkrafttreten der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) deutlich verbessert. Entsprechend dem letzten Financial Stability Report der Oesterreichischen Nationalbank Nr. 48 hat sich auf Grund der nachhaltigen Kreditvergabestandards der KIM-V der Anteil der ausgefallenen Wohnimmobilienkredite günstiger entwickelt, als es ohne die verbindliche Regelung der Fall gewesen wäre. Zusammen mit der gestiegenen Kapitalisierung des Bankensystems hat dies dazu beigetragen, dass aktuell kein Systemrisiko mit schwerwiegenden negativen Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität aus Wohnimmobilienfinanzierung festgestellt werden kann. Für diesen Fall ist gesetzlich ein Auslaufen der Verordnung vorgesehen.
Das Gremium weist jedoch ausdrücklich auf weiterhin bestehende wesentliche Risiken für das Finanzsystem hin – insbesondere im Falle rückläufiger Kapitalquoten kombiniert mit einer möglichen Rückkehr zu nicht-nachhaltigen Kreditvergabestandards und einer Entkopplung der Entwicklung der Immobilienpreise von jener der Einkommen. Das FMSG erwartet daher von den Instituten weiterhin die Einhaltung der von der KIM-V etablierten Vergabestandards. Das FMSG hat OeNB und FMA daher gebeten, zur Sicherung dieser Vergabestandards geeignete Maßnahmen, wie z.B. Leitlinien und kapitalbasierte Maßnahmen, zu überprüfen.
Für einen zeitnahen Überblick sollte unabhängig davon die Datenerhebung von einer halbjährlichen auf eine vierteljährliche Frequenz, wie es für den überwiegenden Teil des aufsichtlichen Meldewesens üblich ist, umgestellt, und die Ergebnisse sollten in aggregierter Form regelmäßig veröffentlicht werden.
Festgehalten wird, dass in vielen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums kreditnehmerbezogene Maßnahmen nicht nur bei Vorliegen systemischer Risiken eingesetzt werden, sondern ein struktureller Bestandteil in der Immobilienkreditvergabe sind. Auch die Europäische Zentralbank (EZB), der Europäische Rat für Systemrisiken (ESRB) und der Internationale Währungsfonds (IWF) sehen diese Maßnahmen als strukturell an – nachhaltige Kreditvergabestandards sind zu jedem Zeitpunkt ein wichtiges Fundament stabiler Finanzmärkte.
Antizyklischer Kapitalpuffer
Das Gremium empfiehlt, den Antizyklischen Kapitalpuffer bei 0% zu belassen. Die Kredit-BIP-Lücke ist auch im zweiten Quartal 2024 negativ geblieben.
Das Gremium hat im Jahr 2024 auf Basis von Analysen der OeNB damit begonnen, die Methodologie zur Identifikation zyklischer Risiken weiterzuentwickeln. Es ist vorgesehen, dass die neue Berechnungslogik im Laufe des Jahres 2025 in Kraft gesetzt wird.
Arbeitsprogramm 2025
Das Gremium wird sich auch im Jahr 2025 schwerpunktmäßig mit den systemischen Risiken aus Wohn- und Gewerbeimmobilienfinanzierungen auseinandersetzen. Bei den Gewerbeimmobilienfinanzierungen wird das Gremium die Angemessenheit der Höhe des sektoralen Systemrisikopuffers nach Vorliegen der ersten Meldedaten nach der Novelle der EU-Verordnung zu den Eigenmittelanforderungen (CRR III1) evaluieren. Neben der Umstellung auf eine neue methodische Grundlage für den Antizyklischen Kapitalpuffer stehen auch die jährlichen Evaluierungen des Puffers für Systemrelevante Institute (OSII) und der Systemrisiken aus der Hebelfinanzierung Alternativer Investmentfonds (AIF) auf der Agenda des Gremiums.
Informationen zum FMSG
Das FMSG hat im Jahr 2014 seine Tätigkeit aufgenommen. Seine Aufgabe ist die Stärkung der Finanzmarktstabilität. Mitglieder sind Vertreter:innen des Bundesministeriums für Finanzen, des Fiskalrats, der Finanzmarktaufsicht und der Oesterreichischen Nationalbank. Das FMSG kann insbesondere Empfehlungen an die Finanzmarktaufsicht und Risikohinweise abgeben.
1Novelle der Verordnung (EU) 575/2013