Empfehlung für den Einsatz des sektoralen Systemrisikopuffers (FMSG/6/2024)

42. Sitzung, 3. Oktober 2024

Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) empfiehlt der Finanzmarktaufsicht (FMA), einen Systemrisikopuffer gemäß §23e BWG für die Teilrisikoposition Gewerbeimmobilienkredite (sektoraler Systemrisikopuffer) in Höhe von 1% dieser Risikopositionen auf konsolidierter und unkonsolidierter Ebene per 1. Juli 2025 festzulegen.

Das Gremium hatte bereits in seiner 41. Sitzung auf Basis einer Analyse der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gemäß § 44c NBG festgestellt, dass von den im Falle einer weiteren Verschlechterung des Umfelds einhergehenden potenziellen Verlusten aus Gewerbeimmobilienkrediten ein erhöhtes Risiko für die Finanzmarktstabilität in Österreich ausgehen kann. Die OeNB wird Details zur Systemrisikoanalyse im Rahmen ihres Financial Stability Reports am 12. November 2024 veröffentlichen.

Die Systemrisiken aus Gewerbeimmobilienfinanzierungen zeichnen sich dadurch aus, dass bei einer weiteren Verschlechterung des wirtschaftlichen Umfelds, insbesondere bei einem Rückgang der allgemeinen Wirtschaftsleistung in Verbindung mit einem Einbruch der Immobilienpreise, wie sie in der Vergangenheit bei Immobilienkrisen in anderen Ländern beobachtet werden konnten, zusätzliche Verluste für das Bankensystem entstehen können. Diese Verluste gehen über jene hinaus, die mit mikroprudenziellen Maßnahmen und regulatorischen Kapitalanforderungen bereits abgedeckt sind. Das Gremium empfiehlt, regulatorische Eigenkapitalerfordernisse („Säule 1“) und mikroprudenzielle Kapitalaufschläge im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses („Säule 2“) sowie bereits vorgenommene Wertberichtigungen, die für die Abdeckung von Verlusten aus Gewerbeimmobilienkrediten zur Verfügung stehen, in der Kalibrierung der Maßnahme zu berücksichtigen.

Das Gremium hat die zur Verfügung stehenden makroprudenziellen Maßnahmen diskutiert und festgestellt, dass der sektorale Systemrisikopuffer das geeignetste Instrument zur Adressierung der identifizierten Systemrisiken ist. Er erlaubt eine mit der Systemrisikoanalyse konsistente Abdeckung der relevanten Risikopositionen und stellt zusätzliches Kapital für die Tragung von zusätzlichen Verlusten in einer systemischen Krise aus Gewerbeimmobilienfinanzierungen vor dem Hintergrund der anhaltend guten Gewinnsituation zur Verfügung. 

Gewerbeimmobilienfinanzierungen im Sinne dieser Empfehlung sind Kredite österreichischer Banken an inländische nichtfinanzielle Unternehmen der ÖNACE 2025-Sektoren „F 41 Hochbau“, „F 43 Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe“ und „M 68 Grundstücks- und Wohnungswesen“. Für die Bemessung des sektoralen Systemrisikopuffers kommen die risikogewichteten Positionswerte dieser Kredite zur Anwendung. Die Analysen der OeNB haben festgestellt, dass von Finanzierungen Gemeinnütziger Bauvereinigungen kein systemisches Risiko ausgeht. Das Gremium empfiehlt daher, diese von der Maßnahme auszunehmen.

Das Gremium empfiehlt der FMA, vor dem Hintergrund der anhaltend guten Gewinnsituation der Banken einen sektoralen Systemrisikopuffers von zunächst 1% einzuführen. Das Gremium wird die Notwendigkeit weiterer Erhöhungen in Zusammenschau mit den Auswirkungen der Novelle der EU-Verordnung zu den Eigenmittelanforderungen (CRR III1) auf die Kapitalerfordernisse der Banken im dritten Quartal 2025, wenn erstmals die entsprechenden aufsichtlichen Meldedaten vorliegen, evaluieren.

Der sektorale Systemrisikopuffer stellt zusätzliches Kapital zur Abdeckung der Verluste aus Gewerbeimmobilienfinanzierungen zur Verfügung, ohne die wirtschaftlichen Aktivitäten einzuschränken. Die Auswirkungen auf die Kreditbepreisungen werden auf systemischer Ebene als gering eingeschätzt, da der überwiegende Anteil der Banken über ausreichend freies Kapital über die Eigenkapitalerfordernisse hinaus – auch nach Einführung eines sektoralen Systemrisikopuffers – verfügt. Eine sehr gute Versorgung Österreichs mit Finanzierungsleistungen durch das Bankensystem stellt sicher, dass die Nachfrage nach Gewerbeimmobilienkrediten innerhalb des Bankensektors substituiert werden kann.

1 Novelle der Verordnung (EU) 575/2013