Empfehlung für den Einsatz des Antizyklischen Kapitalpuffers (FMSG/5/2024)

42. Sitzung, 3. Oktober 2024

Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) empfiehlt der Finanzmarktaufsicht (FMA) gemäß § 23a Abs 1 Bankwesengesetz die Beibehaltung eines Antizyklischen Kapitalpuffers (AZKP) in Höhe von 0 % der risikogewichteten Aktiva.

Im ersten Quartal 2024 betrug das Wachstum des nominellen BIP auf Jahressicht 4,6 %, real ergab sich ein negatives Wachstum von −1,6%. Der Indikator zur Kredit-BIP-Lücke für das erste Quartal 2024 ist stagniert bei –15,4 Prozentpunkte, womit dieser weiterhin deutlich unter der kritischen Schwelle von 2 Prozentpunkten liegt.

Zur Beurteilung werden analytisch neben der Kredit-BIP-Lücke weitere Indikatoren herangezogen, da trotz fehlender Kredit-BIP-Lücke Risiken aus dem Kreditzyklus bestehen können.

Im ersten Quartal 2024 befinden sich die durchschnittlichen Risikogewichte von Unternehmenskrediten, die einen hohen Anteil an Gewerbeimmobilienkrediten beinhalten, auf historisch niedrigstem Niveau. Erschwerend liegen Insolvenzen über dem Vor-Pandemie-Niveau. Die hohen Insolvenzen wirken sich mittlerweile negativ auf die Kreditqualität aus. Hinzu kommt, dass die Verschuldungsquote der Unternehmen ebenfalls nahe historischer Höchststände ist. Der Fundamentalpreisindikator für Wohnimmobilien und der Preis-Miet-Index sind weiterhin rückläufig und befinden sich mittlerweile nicht mehr im kritischen Bereich.

Mit vorausschauenden Risikovorsorgen und einer im europäischen Vergleich angemessenen Kapitalisierung kann einer möglichen Materialisation zyklischer Risiken entgegnet werden.