Empfehlung für den Einsatz des Antizyklischen Kapitalpuffers (FMSG/3/2024)

Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) empfiehlt der Finanzmarktaufsicht (FMA) gemäß § 23a Abs 1 Bankwesengesetz die Beibehaltung eines Antizyklischen Kapitalpuffers (AZKP) in Höhe von 0% der risikogewichteten Aktiva.

Im vierten Quartal 2023 betrug das Wachstum des nominellen BIP auf Jahressicht 6,7%, real ergab sich ein negatives Wachstum von −0,8%. Der Indikator zur Kredit-BIP-Lücke für das vierte Quartal 2023 ist stagniert bei –16,6 Prozentpunkte, womit dieser weiterhin deutlich unter der kritischen Schwelle von 2 Prozentpunkten liegt.

Zur Beurteilung werden analytisch neben der Kredit-BIP-Lücke weitere Indikatoren herangezogen, da trotz fehlender Kredit-BIP-Lücke Risiken aus dem Kreditzyklus bestehen können.

Die rezenten durchschnittlichen Risikogewichte von Unternehmenskrediten, die einen hohen Anteil an Gewerbeimmobilienkrediten beinhalten, befinden sich auf historisch sehr niedrigem Niveau. Darüber hinaus liegen die Insolvenzen über dem Niveau von vor der Pandemie. Der Fundamentalpreisindikator für Wohnimmobilien und der Preis-Miet-Index sind weiterhin rückläufig, befinden sich historisch betrachtet jedoch weiterhin auf hohem Niveau. Zur Vorsorge empfiehlt das FMSG den Banken eine im europäischen Vergleich angemessene Kapitalisierung sicherzustellen und vorausschauende Risikovorsorgen zu bilden, um einer möglichen Materialisation zyklischer Risiken zu entgegnen.