Empfehlung für die Anpassung des Systemrelevante Institute-Puffers (FMSG/4/2023)

38. Sitzung, 2. Oktober 2023

Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat in seiner 38. Sitzung am 2. Oktober den Systemrelevante Institute-Puffer (OSII-Puffer oder OSIIP) evaluiert. Zusätzlich zu den bisher identifizierten Instituten wird erstmalig auch die Steiermärkische Bank und Sparkassen AG auf Einzelinstitutsebene als systemrelevantes Institut identifiziert. Alle bisher  identifizierten Institute als auch die damit einhergehenden Pufferhöhen (nach Phase-In) bleiben unverändert. Damit kann der 2023 begonnene Phase-In der kombinierten Kapitalpuffererfordernisse zusammen mit dem Systemrisikopuffer (SyRP) fortgesetzt werden (siehe auch FMSG-Empfehlung 5/2022).

Konsolidierte Ebene: Zusammenschau OSIIP und SyRP
     
Pufferhöhe in % der RWA OSII-Puffer 2023 SyRP 2023 OSII-Puffer + SyRP 2023 OSII-Puffer 2024 SyRP 2024 OSII-Puffer + SRYP 2024
Erste Group Bank 1,25 1,00 2,25 1,50 1,00 2,50
Raiffeisen Bank International 1,25 1,00 2,25 1,50 1,00 2,50
UniCredit Bank Austria 1,75 0,50 2,25 1,75 0,50 2,25
BAWAG 0,75 0,50 1,25 0,90 0,50 1,40
RLB OÖ 0,75 0,50 1,25 0.90 0,50 1,40
Raiffeisen-Holding NÖW 0,75 0,50 1,25 0,90 0,50 1,40
Volksbanken Verbund 0,75 0,50 1,25 0,90 0,50 1,40
Addiko 0,00 0,25 0,25 0,00 0,50 0,50
HYPO NOE 0,00 0,50 0,50 0,00 0,50 0,50
Oberösterreichische Landesbank 0,00 0,50 0,50 0,00 0,50 0,50
HYPO Tirol Bank 0,00 0,50 0,50 0,00 0,50 0,50
Hypo Vorarlberg Bank 0,00 0,50 0,50 0,00 0,50 0,50
Unkonsolidierte Ebene: Zusammenschau OSIIP und SyRP
     
Pufferhöhe in % der RWA OSII-Puffer 2023 SyRP 2023 OSII-Puffer + SyRP 2023 OSII-Puffer 2024 SyRP 2024 OSII-Puffer + SRYP 2024
Erste Group Bank 1,75 0,50 2,25 1,75 0,50 2,25
Raiffeisen Bank International 1,75 0,50 2,25 1,75 0,50 2,25
UniCredit Bank Austria 1,25 0,50 1,75 1,50 0,50 2,00
RLB OÖ 0,75 0,50 1,25 0.90 0,50 1,40
RLB NÖW 0,75 0,50 1,25 0,90 0,50 1,40
BAWAG 0,50 0,25 0,75 0,50 0,50 1,00
Erste Bank der österreich. Spk 0,75 0,00 0,75 0,90 0,00 0,90
HYPO NOE 0,00 0,25 0,25 0,00 0,50 0,50
Oberösterreichische Landesbank 0,00 0,25 0,25 0,00 0,50 0,50
HYPO Tirol Bank 0,00 0,25 0,25 0,00 0,50 0,50
Hypo Vorarlberg Bank 0,00 0,25 0,25 0,00 0,50 0,50
Steiermärkische Bank und Sparkasse 0,00 0,00 0,00 0,25 0,00 0,25

Systemrelevante Institute können ein Risiko für das gesamte Finanzsystem eines Landes darstellen. Die systemische Relevanz und Antizipation von möglichen staatlichen Hilfsmaßnahmen im Krisenfall führen zu Moral Hazard. Der Puffer für systemrelevante Institute reduziert die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls und kompensiert damit (teilweise) die höheren sozialen Kosten, welche von einer Fehlfunktion oder einem Scheitern eines Kreditinstituts ausgehen.

Die Leitlinie der Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA/GL/2014/10) sieht zwei Schritte zur Identifikation vor. In einem ersten Schritt werden Institute anhand von Indikatoren identifiziert, die (i) Größe, (ii) Relevanz für die Wirtschaft der Union oder des betreffenden Mitgliedstaates, (iii) Bedeutung der grenzüberschreitenden Tätigkeiten und (iv) Verflechtungen des Instituts oder der Gruppe mit dem Finanzsystem abbilden (siehe § 23d BWG). In einem zweiten Schritt („supervisory judgement“) ist vorgesehen, dass nationale Aufsichten ihre Expertise über den konkreten Bankensektor nützen, um sicherzustellen, dass alle systemrelevanten Banken als OSIIs erkannt werden, auch wenn dies aufgrund der Mechanik des ersten Schritts nicht der Fall wäre.

Die methodische Vorgehensweise, der rechtliche und ökonomische Hintergrund wurden 2023 auf Wunsch von Stakeholdern transparenter auf der Homepage der OeNB veröffentlicht und anschaulich erläutert.

Folgende Empfehlungen spricht das FMSG aus:

Das FMSG bestätigt die Ergebnisse der Identifikation der systemrelevanten Institute und empfiehlt die Fortsetzung des 2022 beschlossenen Phase-Ins vorerst unter Beschränkung des Anstieges der kombinierten Pufferanforderungen auf 50 Basispunkte gegenüber 2022 (FMSG/5/2022).

Erstmalig wird heuer auch die Steiermärkische Bank und Sparkasse AG als systemrelevantes Institut identifiziert. Die Identifikation erfolgt aufgrund des Indikators „über das Einlagensicherungssystem garantierte Einlagen“ gem. Anhang 2 der EBA/GL/2014/10, der im Sinne von Titel III der EBA/GL/2014/10 in Österreich als zusätzlicher Indikator herangezogen wird. Die Steiermärkische Bank und Sparkasse AG überschreitet den dafür relevanten Grenzwert bereits das zweite Jahr in Folge. Somit ist gemäß der einjährigen Beobachtungsregel die Steiermärkische Bank und Sparkasse AG als systemrelevantes Institut zu klassifizieren. Aufgrund des 2024 noch anwendbaren Phase-in (Puffer werden in den beiden Jahren 2023 und 2024 maximal um 0,25 Prozentpunkte pro Jahr erhöht) wird die Höhe des OSII-Puffers der Steiermärkischen Bank und Sparkasse AG für 2024 vorerst auf 0,25 % beschränkt.

Damit ergeben sich auf konsolidierter und unkonsolidierter Ebene folgende vom Gremium empfohlene Höhen für den OSII-Puffer:

Überblick über die identifizierten Institute
 
  Score 2022 Score 2023 empfohlene OSII-Puffer 2024 nach Berücks. Überlappung SyRP und Unsicherheit
konsolidiert  
Erste Group Bank 2.615 2.703 1,50 %
Raiffeisen Bank International 1.978 1.996 1,50 %
UniCredit Bank Austria 1.050 1.037 1,75 %
Raiffeisenlandesbank Oberösterreich 507 478 0,90 %
BAWAG 568 571 0,90 %
Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien 263 304 0,90 %
Volksbanken Verbund 196 179 0,90 %
 
unkonsolidiert – Solo  
Erste Group Bank 1.188 1.168 1,75 %
Raiffeisen Bank International 1.195 1.234 1,75 %
UniCredit Bank Austria 1.160 999 1,50 %
Raiffeisenlandesbank Oberösterreich 514 497 0,90 %
BAWAG 572 583 0,50 %
Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien 260 324 0,90 %
Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen 235 245 0,90 %
Steiermärkische Bank und Sparkasse 101 106 0,25 %
 

Das FMSG empfiehlt der Finanzmarktaufsicht (FMA) gemäß § 23d Abs 1 Bankwesengesetz die Festlegung des Systemrelevante Institute-Puffers in diesen Höhen.

Um eine Fluktuation bei der Liste der systemrelevanten Institute zu vermeiden, empfiehlt das FMSG die bereits bisher praktizierte 1-Jahr-Beobachtungsregel als fixen Bestandteil bei der Identifikation systemrelevanter Institute zu verankern. Demnach kommt es nur dann zu einer Aufnahme in die Liste bzw. Herausnahme von der Liste der systemrelevanten Institute bzw. zu einer Änderung der Pufferhöhe, wenn der entsprechende Schwellenwert zwei Jahre hintereinander durchbrochen wird. Diese Regel hat sich bisher sowohl bei der Aufnahme als auch bei der Herausnahme bewährt. Als Ausnahme gilt, wenn ex‑ante von einer Dauerhaftigkeit der Änderungen auszugehen ist (bspw. Zukauf, Verschmelzung, bzw. Verkauf, Abwicklung).