Empfehlung für den Einsatz des Antizyklischen Kapitalpuffers (FMSG/6/2023)
39. Sitzung, 11. Dezember 2023Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) empfiehlt der Finanzmarktaufsicht (FMA) gemäß § 23a Abs 1 Bankwesengesetz die Beibehaltung eines Antizyklischen Kapitalpuffers (AZKP) in Höhe von 0 % der risikogewichteten Aktiva. Aufgrund der steigenden Unsicherheiten, der steigenden Kreditrisiken vor dem Hintergrund höherer Zinsen und der wirtschaftlichen Abkühlung sind eine im europäischen Vergleich angemessene Kapitalisierung und vorausschauende Risikovorsorgen notwendig, um einer möglichen Materialisation zyklischer Risiken zu entgegnen. Die Thesaurierung von Gewinnen stellt dabei ein probates Mittel dar und soll dementsprechend auch zur Stärkung der Kapitalisierung genutzt werden – insbesondere in Zeiten hoher Zinsgewinne.
Das nominelle BIP ist vom zweiten Quartal 2022 auf das zweite Quartal 2023 auf Jahressicht um 6,1 % gewachsen. Die Kreditverbindlichkeiten österreichischer Haushalte und Unternehmen gingen laut gesamtwirtschaftlicher Finanzierungsrechnung auf Jahressicht um 2,7 % zurück. Der Indikator zur Kredit-BIP-Lücke für das zweite Quartal 2023 ist daher weiter gesunken und betrug –18,2 Prozentpunkte, womit dieser weiterhin deutlich unter der kritischen Schwelle von 2 Prozentpunkten zu liegen gekommen ist.
Zur Beurteilung werden analytisch neben der Kredit-BIP-Lücke weitere Indikatoren herangezogen, da trotz fehlender Kredit-BIP-Lücke Risiken aus dem Kreditzyklus bestehen können.
Die aktuellen durchschnittlichen Risikogewichte von hypothekarisch besicherten Krediten und Unternehmenskrediten, die einen hohen Anteil an Gewerbeimmobilienkrediten beinhalten, befinden sich auf einem historisch betrachtet niedrigem Niveau. Der Fundamentalpreisindikator für Wohnimmobilien und der Preis-Miet-Index sind weiterhin rückläufig, aber historisch betrachtet auf hohem Niveau verblieben. In Anbetracht der historisch niedrigen Ausfallsquoten, der niedrigen Risikogewichte und der Zinsanstiege hält das Gremium die österreichischen Banken weiterhin dazu an, unabhängig von der Aktivierung eines AZKP umsichtig und ausreichend Vorsorgen für mögliche Kreditausfälle zu bilden.