Empfehlung für die Anpassung Systemrelevante Institute-Puffers (FMSG/3/2021)

29. Sitzung, 15. September 2021

Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat in seiner 29. Sitzung am 15. September den Systemrelevante Institute-Puffer (OSII-Puffer) evaluiert. Sowohl der Kreis der identifizierten Institute als auch die Pufferhöhen haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich1 verändert.

Systemrelevante Institute können ein Risiko für das gesamte Finanzsystem eines Landes darstellen. Die systemische Relevanz und Antizipation von möglichen staatlichen Hilfsmaßnahmen im Krisenfall führen zu Moral Hazard. Der Puffer für systemrelevante Institute reduziert die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls und kompensiert damit (teilweise) die höheren sozialen Kosten, welche von einer Fehlfunktion oder einem Scheitern eines Kreditinstituts ausgehen. Ein weiterer Beitrag zur Adressierung dieser Risiken kommt aus dem Bankensanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG), da ein Marktaustritt von Banken zu geringeren sozialen Kosten ermöglicht wird.  

Die EBA-Leitlinie (EBA/GL/2014/10) sieht zwei Schritte zur Identifikation vor. In einem ersten Schritt werden Institute anhand von Indikatoren identifiziert, die (i) Größe, (ii) Relevanz für die Wirtschaft der Union oder des betreffenden Mitgliedstaats, (iii) Bedeutung der grenzüberschreitenden Tätigkeiten und (iv) Verflechtungen des Instituts oder der Gruppe mit dem Finanzsystem abbilden (siehe § 23d BWG). In einem zweiten Schritt („supervisory judgement“) ist vorgesehen, dass nationale Aufsichten ihre Expertise über den konkreten Bankensektor nützen, um sicherzustellen, dass alle systemrelevanten Banken als OSIIs erkannt werden, auch wenn dies aufgrund der Mechanik des ersten Schritts nicht der Fall wäre.

Für die quantitative Unterlegung der nationalen Expertise hat das FMSG im Jahr 2018 Erweiterungen beschlossen. Einerseits werden die gesicherten Einlagen als zusätzlicher Indikator berücksichtigt, da Banken, die ein hohes Maß an gesicherten Einlagen aufweisen und daher im Einlagensicherungsfall eine Be- oder Überlastung des Einlagensicherungssystems darstellen würden, eine hohe systemische Relevanz haben. Anderseits stellen auch Banken, die beim EBA-Score unauffällig, aber bei einem der gemäß EBA-Leitlinie angewandten Indikatoren besonders hoch exponiert sind, eine potenzielle Gefährdung der Finanzmarktstabilität dar. Zudem können Banken nicht nur auf konsolidierter Ebene, sondern auch auf Soloebene systemisch relevant sein.

Mit 29.5.2021 wurde der Review der EU-Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirements Directive, CRD V) in Österreich umgesetzt. Damit tritt die Additivität von OSII-Puffer (Art 131 CRD V) und Systemrisikopuffer (SyRP, Art 133 CRD V) in Kraft. Die im Vorjahr konstatierte Unsicherheit bzgl. des Effektes der Corona-Krise auf die allgemeine Wirtschaftslage und das Finanzsystem hat sich zwar reduziert, ist aber 2021 weiterhin zu hoch, um eine optimale Umsetzung der Additivität im Sinne einer vollständigen Neukalibrierung durchzuführen. Es wird daher empfohlen, die Anpassung des Vorjahres ein weiteres Jahr fortbestehen zu lassen, sodass es auch entsprechend der ursprünglichen Empfehlung des FMSG (3/2020) bis Ende des Jahres 2022 nicht bloß aufgrund der formal-rechtlichen Änderungen zu einer Erhöhung der effektiven Pufferanforderungen kommt.

Damit ergeben sich auf konsolidierter und unkonsolidierter Ebene folgende vom Gremium empfohlene Höhen für den Systemrisikopuffer (SyRP) und O-SII Puffer:

Überblick über die identifizierten Institute
 
    empfohlene OSII-Puffer
  Score 2021 ohne Berücksichtigung Additivität und Unsicherheit Corona Krise unter Berücksichtigung Additivität und Unsicherheit Corona Krise identifiziert aufgrund von
konsolidiert  
Erste Group Bank 2.512 2,0 % 1,0 % EBA Score u.a.
Raiffeisen Bank International 1.835 2,0 % 1,0 % EBA Score u.a.
UniCredit Bank Austria 1.172 2,0 % 1,0 % EBA Score u.a.
Raiffeisenlandesbank Oberösterreich 522 1,0 % 0,5 % EBA Score u.a.
BAWAG P.S.K. 564 1,0 % 0,5 % EBA Score u.a.
Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien 293 1,0 % 0,5 % EBA Score
Volksbanken Verbund 199 1,0 % 0,5 % gesicherte Einlagen
 
unkonsolidiert – Solo  
Erste Group Bank 1.096 2,0 % 1,0 % EBA Score u.a.
Raiffeisen Bank International 1.125 2,0 % 1,0 % EBA Score u.a.
UniCredit Bank Austria 1.076 2,0 % 1,0 % EBA Score u.a.
Raiffeisenlandesbank Oberösterreich 471 1,0 % 0,5 % EBA Score u.a.
BAWAG P.S.K. 506 1,0 % 0,5 % EBA Score u.a.
Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien 292 1,0 % 0,5 % EBA Score
Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen 220 1,0 % 0,5 % gesicherte Einlagen
 


Das FMSG empfiehlt der Finanzmarktaufsicht (FMA) gemäß § 23d Abs 1 Bankwesengesetz die Festlegung des Systemrelevante Institute-Puffers in diesen Höhen.


Bei der UniCredit Bank Austria erhöht sich der effektive Puffer (nach Berücksichtigung der Unsicherheit durch die Covid-19-Krise) auf unkonsolidierter Ebene von 0,5 % auf 1 %, was jedoch keiner wesentlichen Änderung entspricht, da in diesem Fall die konsolidierte Ebene die bindende ist.