Empfehlung für den Einsatz des Antizyklischen Kapitalpuffers (FMSG/2/2021)

28. Sitzung, 18. Juni 2021

Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) empfiehlt der Finanzmarktaufsicht (FMA) gemäß § 23a Abs 1 Bankwesengesetz unverändert die Festlegung eines Antizyklischen Kapitalpuffers (AZKP) in Höhe von 0% der risikogewichteten Aktiva. Der Puffer soll mit 1. Oktober 2021 in Kraft treten. Zwar ist in technischer Hinsicht der Hauptindikator (Kredit-BIP-Lücke), in den das Kreditvolumen im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt eingeht, positiv, jedoch beruht dieses Ergebnis auf dem außergewöhnlich starken Rückgang des Bruttoinlandsprodukts (−5,5% zwischen viertem Quartal 2019 und viertem Quartal 2020). Im gleichen Zeitraum ist keine exzessive Entwicklung der inländischen Kreditentwicklung (+2,7%) zu beobachten. Nach Baba et al. (2020)1, Drehmann et al. (2011)2 und Drehmann et al. (2014)3 besteht keine Mechanik in der Setzung eines AZKP und der Identifikation einer Kredit-BIP-Lücke, insbesondere wenn die Lücke durch einen negativen Konjunkturzyklus ausgelöst wird. Das Gremium weist allerdings darauf hin, dass das Kreditwachstum im Vergleich zum BIP-Wachstum hoch ist und genau beobachtet wird. Sollte sich trotz Rückkehr auf den Wachstumspfad kein Schließen der Kredit-zu-BIP-Lücke abzeichnen, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass eine Empfehlung für einen AZKP notwendig wird.
 

1How Should Credit Gaps Be Measured? An Application to European Countries. IMF-Working Paper No. 20/6.
2Anchoring countercyclical capital buffers: the role of credit aggregates. BIS Working Papers.
3The credit-to-GDP gap and countercyclical capital buffers: questions and answers. BIS Quarterly Review.