Empfehlung für den Einsatz des Antizyklischen Kapitalpuffers (FMSG/6/2022)
34. Sitzung, 5. Dezember 2022Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) empfiehlt der Finanzmarktaufsicht (FMA) gemäß § 23a Abs 1 Bankwesengesetz die Beibehaltung eines Antizyklischen Kapitalpuffers (AZKP) in Höhe von 0 % der risikogewichteten Aktiva. Niedrigere Wachstumsraten bei Wohnimmobilienkrediten, insbesondere der Rückgang der Neukreditvergabe, reduzieren, sollte sich dies als dauerhaft erweisen, die zyklischen Systemrisiken. Ungeachtet dessen empfiehlt das Gremium den Banken nachdrücklich, zur Erhöhung ihrer Resilienz Dividenden im Jahr 2023 nur sehr maßvoll und bedachtsam auszuschütten.
Der Indikator zur Kredit-BIP-Lücke ist im zweiten Quartal 2022 aufgrund des nach wie vor hohen BIP-Wachstums auf -3,4 %-Punkte gefallen und liegt somit unter der kritischen Schwelle von 2 %-Punkten.
Ungeachtet dessen weisen zusätzliche Indikatoren bzgl. Fehlbepreisung von Risiken, Solidität der Bankbilanzen und Entwicklung von Unternehmenskrediten nach wie vor auf deutlich erhöhte zyklische Risiken im Finanzsystem hin. Insbesondere die Risikogewichte von hypothekarisch besicherten Krediten und Unternehmenskrediten sind auf historisch betrachtet vergleichsweise sehr niedrigem Niveau.
Gleichzeitig ist das Wachstum des Neugeschäfts bei Wohnimmobilienkrediten insbesondere aufgrund der Zinsentwicklung, der allgemeinen Preissteigerungen sowie der konjunkturellen Abkühlung und der auch mit Vorzieheffekten verbundenen Einführung verbindlicher kreditnehmer:innenbezogenen Maßnahmen deutlich zurückgegangen. Vorliegende Indikatoren lassen zudem eine nachlassende Dynamik bei den Immobilienpreisen auf hohem Niveau erwarten.
Darüber hinaus ist auch das nominale BIP nach einem starken Rückgang im Jahr 2020 vom zweiten Quartal 2021 auf das zweite Quartal 2022 auf Jahressicht um außergewöhnliche 9,6 % gewachsen. Der Ausblick ist jedoch mit erhöhten Risiken behaftet, was unter anderem auch am erhöhten Austrian Financial Stress-Indikator (AFSI) ablesbar ist.
Das Gremium weist darauf hin, dass das Kreditwachstum für Unternehmenskredite weiterhin hoch ist, aufgrund der Zinsentwicklung jedoch eine Abschwächung erwartet wird. Daher empfiehlt das Gremium die Festlegung eines Antizyklischen Kapitalpuffers (AZKP) in Höhe von 0 % der risikogewichteten Aktiva, verbunden mit einer Aufforderung an die Banken, umsichtig und zurückhaltend bei Gewinnausschüttung zu sein.
Für die weitere Beurteilung der Notwendigkeit eines AZKP sind die Entwicklung der Kredit-BIP-Lücke und der für den AZKP relevanten zusätzlichen Indikatoren, die Auswirkungen der kreditnehmer:innenbezogenen Maßnahmen bei Wohnimmobilienkrediten sowie der geänderte makroökonomische Ausblick relevant.