Empfehlung für den Einsatz des Antizyklischen Kapitalpuffers (FMSG/5/2020)
26. Sitzung, 15. Dezember 2020
Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) empfiehlt der Finanzmarktaufsicht (FMA) gemäß § 23a Abs 1 Bankwesengesetz unverändert die Festlegung eines Antizyklischen Kapitalpuffers (AZKP) in Höhe von 0% der risikogewichteten Aktiva. Der Puffer soll mit 1. April 2021 in Kraft treten. Zwar ist in technischer Hinsicht der Hauptindikator (Kredit-BIP-Lücke), in den das Kreditvolumen im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt eingeht, positiv, jedoch beruht dieses Ergebnis auf dem außergewöhnlich starken Rückgang des Bruttoinlandsprodukts (−3,3% zwischen erstem und zweitem Quartal 2020). Im Gegensatz dazu ist keine exzessive Entwicklung der inländischen Kreditentwicklung (+1% zwischen erstem und zweitem Quartal 2020) zu beobachten. Nach Baba et al. (2020)1, Drehmann et al. (2011)2 und Drehmann et al. (2014)3 besteht keine Mechanik in der Setzung eines AZKP und der Identifikation einer Kredit-BIP-Lücke, insbesondere wenn die Lücke durch einen negativen Konjunkturzyklus ausgelöst wird.
1How Should Credit Gaps Be Measured? An Application to European Countries. IMF-Working Paper No. 20/6.
2Anchoring countercyclical capital buffers: the role of credit aggregates. BIS Working Papers.
3The credit-to-GDP gap and countercyclical capital buffers: questions and answers. BIS Quarterly Review.