Empfehlung für den Einsatz des Antizyklischen Kapitalpuffers (FMSG/4/2020)
25. Sitzung, 15. September 2020
Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) empfiehlt der Finanzmarktaufsicht (FMA) gemäß § 23a Abs 1 Bankwesengesetz die Festlegung eines Antizyklischen Kapitalpuffers in Höhe von 0 % der risikogewichteten Aktiva. Der Puffer soll mit 1. Jänner 2021 in Kraft treten. Im aktuellen makroökonomischen Umfeld ist eine zyklische Überhitzung nicht zu erwarten. Zudem ist in technischer Hinsicht der Hauptindikator, in den das Kreditvolumen im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt eingeht, negativ. Der Anstieg der Kredit-zu-BIP-Kennzahl am Ende des ersten Quartals 2020 ist im Wesentlichen auf den Rückgang des BIP (-1,7 %) bei gleichbleibendem Kreditwachstum (4,8 %) zurückzuführen.