Empfehlung für den Einsatz des Antizyklischen Kapitalpuffers (FMSG/1/2026)

48. Sitzung, 9. April 2026

Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) empfiehlt der Finanzmarktaufsicht (FMA) gemäß § 23a Abs 1 Bankwesengesetz die Beibehaltung eines Antizyklischen Kapitalpuffers (AZKP) in Höhe von 0 % der risikogewichteten Aktiva.

Zum Stichtag 31.12.2025 wiesen drei Indikatoren auf zyklische Risiken hin. Davon zwei aus der Dimension Banken – der Kapitalüberschuss und die Qualität des Liquiditätspuffers: Das Bankensystem ist weiterhin überdurchschnittlich gut mit freiem Kapital und hochliquiden Assets ausgestattet. Auch der Stressindikator für den Finanzmarkt signalisierte per 31.12.2025 eine Zunahme zyklischer Risikofaktoren, wobei dieser als Folge des Iran-Kriegs wieder angestiegen und daher im Sinne eines antizyklischen Vorläufer-Signals aktuell nicht mehr auffällig ist. Die beiden Gap‑Indikatoren liegen hingegen unterhalb ihrer Grenzwerte. Das Wirtschaftswachstum bleibt moderat, und die Dynamik der Neukreditvergabe zeigt seit März 2025 ein stabiles Bild. In der Gesamtschau lässt sich zum Stichtag 31.12.2025 somit kein akutes zyklisches Risiko ableiten.

Die im Zusammenhang mit dem Krieg im Nahen und Mittleren Osten aufgetretenen Marktturbulenzen erhöhen jedoch die gesamtwirtschaftliche Unsicherheit. Sie belasten voraussichtlich das Wirtschaftswachstum und können sowohl Inflations- als auch Zinsrisiken verstärken.

Aufgrund hoher Insolvenzquoten, eingetrübter Konjunkturerwartungen und der genannten geopolitischen Unsicherheiten scheinen zusätzliche Risikovorsorgen der Kreditinstitute angebracht.

Das Dashboard der Indikatoren zu systemischen Risiken wird in einer interaktiven Version auch auf der Website der OeNB veröffentlicht.