Das FMSG empfiehlt der Finanzmarktaufsicht (FMA) gemäß § 23a Abs 1 Bankwesengesetz die Beibehaltung eines Antizyklischen Kapitalpuffers (AZKP) in Höhe von 0 % der risikogewichteten Aktiva.
Die 44. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) fand am 26. Februar 2025 statt. Hauptthemen waren der Antizyklische Kapitalpuffer und nachhaltige Vergabestandards für Wohnimmobilienkredite.
Das FMSG empfiehlt der FMA, einen Systemrisikopuffer gemäß §23e BWG für die Teilrisikoposition Gewerbeimmobilienkredite (sektoraler Systemrisikopuffer) in Höhe von 1% dieser Risikopositionen per 1. Juli 2025 festzulegen.