Aktuelles

Empfehlung für den Einsatz des Antizyklischen Kapitalpuffers (FMSG/7/2024)

Das FMSG empfiehlt der Finanzmarktaufsicht (FMA) gemäß § 23a Abs 1 Bankwesengesetz die Beibehaltung eines Antizyklischen Kapitalpuffers (AZKP) in Höhe von 0% der risikogewichteten Aktiva.

Presseaussendung

Presseaussendung zur 43. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums

Die 43. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) fand am 2. Dezember 2024 statt. Schwerpunktthema war die Entwicklung der systemischen Risiken aus Fremdkapitalfinanzierungen von Wohnimmobilien. Das FMSG ist zudem bei seiner Empfehlung eines Antizyklischen Kapitalpuffers in Höhe von 0 % geblieben und hat sein Arbeitsprogramm für das Jahr 2025 beschlossen.

Aktuelles

Empfehlung für den Einsatz des sektoralen Systemrisikopuffers (FMSG/6/2024)

Das FMSG empfiehlt der FMA, einen Systemrisikopuffer gemäß §23e BWG für die Teilrisikoposition Gewerbeimmobilienkredite (sektoraler Systemrisikopuffer) in Höhe von 1% dieser Risikopositionen per 1. Juli 2025 festzulegen.