Empfehlung für den Einsatz des Antizyklischen Kapitalpuffers (FMSG/5/2016)
10. Sitzung, 1. Dezember 2016Das FMSG empfiehlt der FMA, den AZKP in Höhe von 0 % der risikogewichteten Aktiva ab dem 1. April 2017 beizubehalten.
Das FMSG empfiehlt der FMA, den AZKP in Höhe von 0 % der risikogewichteten Aktiva ab dem 1. April 2017 beizubehalten.