Anpassung der Empfehlung der 4. FMSG Sitzung für den Einsatz des Systemrisikopuffers (FMSG/4/2015)

5. Sitzung, 7. September 2015

Zur Stärkung des österreichischen Bankensektors hat das FMSG in seiner 4. Sitzung am 1. Juni 2015 Empfehlungen zum Einsatz von makroprudenziellen Kapitalpuffern von kumuliert bis zu 3% beschlossen. Diese sind auf die jeweils gültige aufsichtliche SREP-Ratio[1] aufzuschlagen.

Seit der letzten Sitzung wurden die für 2016 gültigen SREP-Quoten seitens des Supervisory Boards der EZB vorläufig beschlossen[2]. Diese sind nun deutlich höher als die ursprünglich der Empfehlung zugrundeliegenden CET1-Quoten. Es wird davon ausgegangen, dass dadurch auch die systemischen Risiken verringert werden. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, empfiehlt das FMSG der FMA, die Höhe des Systemrisikopuffers mit 2% der risikogewichteten Aktiva zu begrenzen.

Zudem soll für die Gewährleistung einer friktionsfreien Umsetzung der kumulierten Eigenmittelerfordernisse in Analogie zum Basel-III-Phasing-In-Prozess ein längerer und progressiver Implementierungszeitraum zum Aufbau des Systemrisikopuffers und des Andere Systemrelevante Institute-Puffers für direkt durch die EZB beaufsichtigte Institute implementiert werden[3]. Um die operative Umsetzung zu erleichtern, soll das Inkrafttreten des Systemrisikopuffers (sowie die nachfolgenden Einschleifschritte) zum Anfang eines Kalenderjahres stattfinden. Um eine dadurch induzierte weitere Verzögerung zu vermeiden, und angesichts der durch die Progressivität des Einschleifens gegebenen Erleichterung, soll dieser Termin auf den 1.1.2016 vorverlegt werden.

Daraus ergeben sich im Detail folgende Pufferhöhen für den Systemrisikopuffer:

Überblick identifizierte Institut
  Höhe Systemrisikopuffer
  1.1.2016 1.1.2017 1.1.2018 1.1.2019
  in % der risikogewichteten Aktiva
Erste Group Bank 0,25% 0,50% 1,00% 2,00%
Raiffeisen Zentralbank 0,25% 0,50% 1,00% 2,00%
Raiffeisen Bank International 0,25% 0,50% 1,00% 2,00%
UniCredit Bank Austria 0,25% 0,50% 1,00% 2,00%
Raiffeisenlandesbank Oberösterreich 0,25% 0,50% 1,00% 1,00%
Raiffeisen−Holding Niederösterreich−Wien 0,25% 0,50% 1,00% 1,00%
BAWAG P.S.K. 0,25% 0,50% 1,00% 1,00%
Sberbank 0,25% 0,50% 1,00% 1,00%
HYPO NOE Gruppe 1,00% 1,00% 1,00% 1,00%
Vorarlberger Landes− und Hypothekenbank 1,00% 1,00% 1,00% 1,00%
Hypo Tirol Bank 1,00% 1,00% 1,00% 1,00%
Oberösterreichische Landesbank 1,00% 1,00% 1,00% 1,00%
 
von Systemrisikopuffer und Systemrelevante Institute−Puffer kommt der jeweils höhere zur Anwendung.

1 SREP: Aufsichtlicher Überprüfungs- und Evaluierungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process)
2 Die finale Beschlussfassung  ist im November 2015 im Supervisory Board bzw. EZB-Rat (Governing Council) zu erwarten.
3 Für nicht direkt durch die EZB beaufsichtigte Institute ist keine Änderung der Pufferhöhe notwendig.