Empfehlung für den Einsatz des Systemrelevante Institute-Puffers (FMSG/2/2015)

4. Sitzung, 1. Juni 2015

Das FMSG empfiehlt der FMA auf Grundlage der Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) über Systemrelevante Institute in Österreich einen Kapitalpuffer zwischen 1% und 2% der risikogewichteten Aktiva festzulegen. Bei der Einstufung der Institute sind Kriterien zur Größe, Verflechtung mit dem Finanzsystem, Ersetzbarkeit, Komplexität und grenzüberschreitender Tätigkeit zu berücksichtigen. Banken sollen dann als Systemrelevante Institute eingestuft werden, wenn davon auszugehen ist, dass eine Fehlfunktion oder ein Scheitern des Instituts zu systemischem Risiko führt. Mit den zusätzlichen Kapitalvorgaben soll einerseits die Widerstandsfähigkeit der identifizierten Institute erhöht werden und andererseits Anreize zur Reduzierung ihrer Systemrelevanz gesetzt werden.

Von Systemrisikopuffer und Systemrelevante Institute-Puffer kommt der jeweils höhere zur Anwendung. Dieser ist im vorliegenden Fall der Systemrisikopuffer.