Empfehlung für den Einsatz des Systemrisikopuffers (FMSG/1/2015)

4. Sitzung, 1. Juni 2015

Das FMSG empfiehlt der FMA die Festlegung eines Systemrisikopuffers zur Abwehr von langfristigen, nicht zyklischen systemischen Risiken, der für identifizierte Institute zu einer kumulierten Systemrisikopufferhöhe von bis zu 3% der risikogewichteten Aktiva führt. Zum einen soll der „Systemischen Verwundbarkeit“ österreichischer Banken mit einer Pufferhöhe von 1% der risikogewichteten Aktiva Rechnung getragen werden. Zum anderen soll das „Systemische Klumpenrisiko“ mit einer Pufferhöhe von bis zu 2% der risikogewichteten Aktiva adressiert werden.

Beide Komponenten führen für identifizierte Institute zu einer kumulierten Systemrisikopufferhöhe von bis zu 3% der risikogewichteten Aktiva.

Der Systemrisikopuffer soll mit 1. Juli 2016 in Kraft treten.

Übergangszeit: Der Systemrisikopuffer soll für jene Banken, für die ein Systemrisikopuffer von 3% aktiviert wird, stufenweise eingeführt werden, um ihnen ausreichend Vorbereitungszeit zur Einhaltung der Kapitalpuffer-Anforderung zu geben. Daher wird für diese Banken für die Übergangszeit von 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2017 ein Systemrisikopuffer von 2% vorgeschrieben.

Überblick identifizierte Institute  
  systemische Verwundbarkeit systemisches Klumpenrisiko Höhe Systemrisikopuffer
  in % der risikogewichteten Aktiva
 
Erste Group Bank 1% 2% 3%
Raiffeisen Zentralbank 1% 2% 3%
Raiffeisen Bank International 1% 2% 3%
UniCredit Bank Austria 1% 2% 3%
Raiffeisenlandesbank Oberösterreich 1% 0% 1%
Raiffeisen−Holding Niederösterreich− Wien 1% 0% 1%
BAWAG P.S.K. 1% 0% 1%
Hypo NOE Gruppe 1% 0% 1%
Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank 1% 0% 1%
Hypo Tirol Bank 1% 0% 1%
Oberösterreichische Landesbank 1% 0% 1%
Sberbank 0% 1% 1%

Übergangszeit: Der Systemrisikopuffer soll für jene Banken, für die ein Systemrisikopuffer von 3% aktiviert wird, stufenweise eingeführt werden (EGB, RZB, RBI und UCBA), um ihnen ausreichend Vorbereitungszeit zur Einhaltung der Kapitalpuffer-Anforderung zu geben.
Daher wird für diese Banken für die Übergangszeit von 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2017 ein Systemrisikopuffer von 2% vorgeschrieben.
Von Systemrisikopuffer und Systemrelevante Institute-Puffer kommt der jeweils höhere zur Anwendung. Dieser ist im vorliegenden Fall der Systemrisikopuffer.