Empfehlung für den Einsatz des Systemrisikopuffers (FMSG/1/2015)
4. Sitzung, 1. Juni 2015Das FMSG empfiehlt der FMA die Festlegung eines Systemrisikopuffers zur Abwehr von langfristigen, nicht zyklischen systemischen Risiken, der für identifizierte Institute zu einer kumulierten Systemrisikopufferhöhe von bis zu 3% der risikogewichteten Aktiva führt. Zum einen soll der „Systemischen Verwundbarkeit“ österreichischer Banken mit einer Pufferhöhe von 1% der risikogewichteten Aktiva Rechnung getragen werden. Zum anderen soll das „Systemische Klumpenrisiko“ mit einer Pufferhöhe von bis zu 2% der risikogewichteten Aktiva adressiert werden.
Beide Komponenten führen für identifizierte Institute zu einer kumulierten Systemrisikopufferhöhe von bis zu 3% der risikogewichteten Aktiva.
Der Systemrisikopuffer soll mit 1. Juli 2016 in Kraft treten.
Übergangszeit: Der Systemrisikopuffer soll für jene Banken, für die ein Systemrisikopuffer von 3% aktiviert wird, stufenweise eingeführt werden, um ihnen ausreichend Vorbereitungszeit zur Einhaltung der Kapitalpuffer-Anforderung zu geben. Daher wird für diese Banken für die Übergangszeit von 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2017 ein Systemrisikopuffer von 2% vorgeschrieben.
systemische Verwundbarkeit | systemisches Klumpenrisiko | Höhe Systemrisikopuffer | |
---|---|---|---|
in % der risikogewichteten Aktiva | |||
Erste Group Bank | 1% | 2% | 3% |
Raiffeisen Zentralbank | 1% | 2% | 3% |
Raiffeisen Bank International | 1% | 2% | 3% |
UniCredit Bank Austria | 1% | 2% | 3% |
Raiffeisenlandesbank Oberösterreich | 1% | 0% | 1% |
Raiffeisen−Holding Niederösterreich− Wien | 1% | 0% | 1% |
BAWAG P.S.K. | 1% | 0% | 1% |
Hypo NOE Gruppe | 1% | 0% | 1% |
Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank | 1% | 0% | 1% |
Hypo Tirol Bank | 1% | 0% | 1% |
Oberösterreichische Landesbank | 1% | 0% | 1% |
Sberbank | 0% | 1% | 1% |
Übergangszeit: Der Systemrisikopuffer soll für jene Banken, für die ein Systemrisikopuffer von 3% aktiviert wird, stufenweise eingeführt werden (EGB, RZB, RBI und UCBA), um ihnen ausreichend Vorbereitungszeit zur Einhaltung der Kapitalpuffer-Anforderung zu geben.
Daher wird für diese Banken für die Übergangszeit von 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2017 ein Systemrisikopuffer von 2% vorgeschrieben.
Von Systemrisikopuffer und Systemrelevante Institute-Puffer kommt der jeweils höhere zur Anwendung. Dieser ist im vorliegenden Fall der Systemrisikopuffer.