Empfehlung für den Einsatz des Antizyklischen Kapitalpuffers (FMSG/1/2024)

40. Sitzung, 12. März 2024

Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) empfiehlt der Finanzmarktaufsicht (FMA) gemäß § 23a Abs 1 Bankwesengesetz die Beibehaltung eines Antizyklischen Kapitalpuffers (AZKP) in Höhe von 0% der risikogewichteten Aktiva.

Das nominelle BIP ist im dritten Quartal 2023 auf Jahressicht um 7,9% gewachsen, real betrug das Wachstum −0,2%. Der Indikator zur Kredit-BIP-Lücke für das dritte Quartal 2023 ist bei –15,4 Prozentpunkte stagniert, womit dieser weiterhin deutlich unter der kritischen Schwelle von 2 Prozentpunkten liegt.

Zur Beurteilung werden analytisch neben der Kredit-BIP-Lücke weitere Indikatoren herangezogen, da trotz fehlender Kredit-BIP-Lücke Risiken aus dem Kreditzyklus bestehen können.

Die aktuellen durchschnittlichen Risikogewichte von Unternehmenskrediten, die einen hohen Anteil an Gewerbeimmobilienkrediten beinhalten, befinden sich auf historisch sehr niedrigem Niveau. Zudem sind die Insolvenzen deutlich über dem Niveau vor der Pandemie. Der Fundamentalpreisindikator für Wohnimmobilien und der Preis-Miet-Index sind rückläufig, befinden sich historisch betrachtet allerdings weiterhin auf hohem Niveau. Zur Vorsorge sind eine im europäischen Vergleich angemessene Kapitalisierung und vorausschauende Risikovorsorgen notwendig, um einer möglichen Materialisation zyklischer Risiken zu entgegnen. Daher werden Banken aufgefordert, unabhängig von der Aktivierung eines AZKP, umsichtig und ausreichend Vorsorgen für mögliche Kreditausfälle zu bilden. In der Thesaurierung von Gewinnen liegt, insbesondere in Zeiten hoher Zinsgewinne, ein zweckmäßiges Mittel zur Erhöhung der Resilienz vor, das entsprechend genutzt werden soll.